Der ablehnende Bescheid wurde der Stadt Herrieden am 21. Dezember 2011 per E-Mail und am 23. Dezember 2011 per Post zugestellt. Der Rechtmittelbelehrung des Bescheides ist zu entnehmen, dass gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach erhoben werden kann.
Prof. Dr. Birk von der Anwaltskanzlei Eisenmann, Wahle und Birk aus Stuttgart vertritt die StadtHerrieden bei dem nun anstehenden Klageverfahren. Maßgeblich zur Fristwahrung wurde also rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach erhoben. Gleichzeitig wurden die Akten des Freistaats zu der Angelegenheit über das Gericht angefordert. Derzeit wird die Klagebegründung erarbeitet.
Bürgermeister Brandl ist nach wie vor der Meinung, dass es immer noch Chancen für das FOC Herrieden gibt. Die Fakten aus den entsprechenden Gutachten besagen eindeutig, dass der Kaufkraftabfluss der umliegenden Städte einer ganz normalen und hinzunehmenden Konkurrenzsituation entspricht.
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Stand: 24.01.2012
Autorin/Autor: Stadt Herrieden