1. ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Die Stadt Herrieden hat derzeit kein Bauland für Gewerbebetriebe in ihrem Besitz. Vorhandene Gewerbeflächen sind bereits im Eigentum ansässiger Gewerbebetriebe und sind für Erweiterungszwecke reserviert. Aufgrund immer wiederkehrender Nachfrage von ansiedlungswilligen Gewerbebetrieben hat der Stadtrat beschlossen einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Der vorliegende Bebauungsplan hat das Ziel, die städtebaulichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
2. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Der Bebauungsplan Nr. 16.1 „Gewerbegebiet Esbach” liegt nördlich der Bundesautobahn 6 mit der Anschlussstelle „Herrieden” und unmittelbar westlich der Staatsstraße 2248, zwischen Herrieden und Elpersdorf. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die Flurstücke 819 (teilweise), 817 (teilweise), 847 (teilweise), 850 und 848 (teilweise) der Gemarkung Hohenberg.
3. PLANVORGABEN UND RAHMENBEDINGUNGEN
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16.1 ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden als Gewerbefläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.
4. BAULICHE UND SONSTIGE NUTZUNG
Das Baugebiet hat innerhalb des Geltungsbereiches eine Größe von ca. 13 ha. Das Gewerbegebiet weist in der vorliegenden Planfassung 6 Grundstücke mit Flächen zwischen ca. 30.000 m² und ca. 4.300 m² aus. Die Grundstücksparzellierung ist ausdrücklich nur als unverbindliche Vormerkung zu sehen, da derzeit der wirkliche Flächenbedarf von ansiedlungswilligen Gewerbebetrieben nicht vorhersehbar ist. Um den Bauwilligen eine möglichst große Gestaltungs- und Entwicklungsfreiheit zu geben, sind nur wenige Festsetzungen geplant. Festgesetzt werden nur:
Die Baufester sind bewusst offen gestaltet um gewünschte Grenzverschiebungen zu ermöglichen, ohne eine Bebauungsplanänderung durchführen zu müssen. Im Süden orientieren sich die Baugrenzen an der 40 m Bauverbotszone zur BAB 6.
5. ERSCHLIESSUNG, VER- UND ENTSORGUNG
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die bereits vorhandene Einmündung der Ortsverbindungsstraße nach Esbach. Durch die zu erwartende deutliche Zunahme des Verkehrs bzw. der Abbiegebeziehungen muss der vorhandene Knoten auch in Hinblick auf die Belange der Stadt Ansbach verkehrsgerecht umgebaut werden. Im Vorentwurf ist ein Knoten der Grundform I nach RAS-K1 mit Linksabbiegespur und Rechtsausfahrkeilen vorgesehen.
Die innere Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt in erster Linie über eine am nördlichen Rand des Baugebietes verlaufende Stichstraße, die mit einer für Lastkraftwagen geeigneten Wendeschleife endet. Diese Art der Erschließung ermöglicht, da sie das Baugebiet nicht durchschneidet eine höchstmögliche Flexibilität bei der Parzellierung des Gebietes. Durch an dieser Haupterschließungsstraße abzweigende Stichstraße kann je nach Bedarf die innere Erschließung verdichtet werden.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über neu zu verlegende Kanäle einem Pumpwerk zugeleitet, dass das anfallende Schmutzwasser zum bestehenden Mischwassernetz der Stadt Herrieden befördert. Die Schmutzwasserreinigung erfolgt in der zentralen Kläranlage der Stadt Herrieden. Die Kapazität der Kläranlage Herrieden reicht für die Aufnahme der zusätzlichen Schmutzwasserfrachten aus. Die Möglichkeit des Anschlusses des Ortsteils Esbach und Autobahnmeisterei wird im Zusammenhang mit der ingenieurtechnischen Planung der Abwasserbeseitigung untersucht. Die Beseitigung von unbelasteten Oberflächenwasser soll durch neu zu bauende Regenwasserkanäle erfolgen. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muss das Oberflächenwasser in Richtung Norden zum Mittelbach geleitet werden. Um eine Abflussverschärfung durch die im Baugebiet entstehenden Flächenversiegelungen auszugleichen, ist jeder Bauwillige verpflichtet geeignete Regenwasserrückhaltemaßnahmen zu erstellen. Die Regenrückhaltung ist mit dem Bauantrag nachzuweisen.
Die Wasserversorgung wird durch die Erweiterung des Ortsnetzes (Esbach) realisiert. Die durch das Baugebiet verlaufende Wasserleitung der Fernwasserversorgung Franken wird durch ein Leitungsrecht gesichert. Eine Überbauung dieser Leitung ist nicht vorgesehen.
6. IMMISSIONEN, EMISSIONEN
Die Emission der BAB 6 beeinträchtigen das Gewerbegebiet. Deshalb wird empfohlen Aufenthaltsräume und ggf. Wohnräume auf die schallabgewandte Seite der Gebäude zu verlegen. Eine Beeinträchtigung des Ortsteiles Esbach durch Lärmemissionen ist durch den Abstand von ca. 150 m nicht zu erwarten.
7. GRÜNORDNUNG, AUSGLEICHSFLäCHEN
Zur optimalen Einbindung des Gewerbegebietes in die Landschaft sind umfangreiche Grünordnungsmaßnahme vorgesehen. So ist entlang der Haupterschließungsstraße und dem Rand des Baugebietes ein 8 m breiter Pflanzstreifen geplant. Die innere Durchgrünung des Gewerbegebietes wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:
Durch die intensive Eingrünung und Durchgrünung des Plangebietes wird der Effekt der Zersiedelung der Landschaft gemildert. Zur Sicherung der grünordnerischen Festsetzungen muss zu jedem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan beigefügt werden. Die erforderlichen Ausgleichsflächen ( ca. 1,3 ha ) werden von der Stadt Herrieden zur Verfügung gestellt.
