Es existiert keine eindeutige Definition, ab welcher Geschwindigkeit eine breitbandige Verbindung beginnt. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über 2 Mbit/s hinausgeht. Das Breitbandportal des Bundeswirtschaftsministeriums definiert einen Breitbandzugang, wenn als Downloadrate mindestens 128 kbit/s vorliegen.
Entscheidend für den Anwender ist lediglich, dass ein Breitband- Internetzugang eine Datenübertragung ermöglicht, die einem Vielfachen der Geschwindigkeit älterer Zugangtechniken wie der Modemeinwahl oder ISDN entspricht.
Es sind jedoch in manchen Regionen schon Übertragungsrate von 2 bis 50 Mbit/s möglich.
Das heißt, der Trend zeigt klar in Richtung höhere Geschwindigkeiten.
Der Begriff DSL wird heute als Synonym für Breitband verwendet, obwohl DSL genau genommen nur eine bestimmte festnetzgebundene Variante von Breitbandtechnologie ist. Es gibt auch weitaus effektivere Technologien, mit der eine Breitbandversorgung hergestellt werden kann.

T-Com hat bereits 2006 in einem Feldversuch mit 6.400.000 MBit/s per Glasfaser über Nürnberg und Oschatz (Sachsen) eine Entfernung von über 1000 km zurückgelegt, andere Versuche in 2008 zeigen bereits eine Übertragungsbandbreite von 16.400.000 MBit/s über eine Entfernung von 2550 km und die Grenze der Leistungsfähigkeit von Glasfaser ist bis heute noch nicht erreicht.
