Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind.
Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt.
Weitere Hinweise zum Führungszeugnis finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Mit diesem Online–Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), ein Führungszeugnis online beantragen.
Liegt kein besonderer Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Es müssen
» der Familienname
» der Vorname
» das Geburtsdatum
» und die Anschrift
eingegeben werden.
Außerdem müssen
» der Verhinderungsgrund und
» der Zweck der Ausstellung
angegeben werden.
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. Die Gemeinde zieht diesen Betrag per Lastschriftverfahren ein.
Frau Walburga Christ
Telefon: 09825 808-17
E-Mail: walburga.christ@herrieden.de
Herr Johannes Bayer
Telefon: 09825 808-12
E-Mail: johannes.bayer@herrieden.de
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