Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis”. Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.
Weitere Hinweise zum Gewerbezentralregister finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Mit diesem Online–Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Liegt kein besonderer Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Es müssen
» der Familienname
» der Vorname
» das Geburtsdatum
» und die Anschrift
eingegeben werden.
Außerdem müssen
» der Verhinderungsgrund und
» der Zweck der Ausstellung
angegeben werden.
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. Die Gemeinde zieht diesen Betrag per Lastschriftverfahren ein.
Frau Walburga Christ
Telefon: 09825 808-17
E-Mail: walburga.christ@herrieden.de
Herr Johannes Bayer
Telefon: 09825 808-12
E-Mail: johannes.bayer@herrieden.de
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