Wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte Ihr Kind nicht eingetragen ist, weil es außerhalb der elterlichen Lebensgemeinschaft lebt, so können Sie es auf Antrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Bei diesem Antrag ist bei Ihrer Meldebehörde neben einer Abstammungsurkunde eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese Lebensbescheinigung können Sie hier beantragen.
Es müssen
» der Familienname
» der Vorname
» das Geburtsdatum
» und die Anschrift
des Kindes und des Antragstellers angegeben werden.
Die Beantragung einer steuerlichen Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.
Frau Walburga Christ
Telefon: 09825 808-17
E-Mail: walburga.christ@herrieden.de
Herr Johannes Bayer
Telefon: 09825 808-12
E-Mail: johannes.bayer@herrieden.de
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