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Verkehr
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 STVO
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
- Aufstellen eines Baustellengerüstes
- Aufstellen eines Containers
- Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
- Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)
Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.
Kontakt
Herrn Albrecht - Ordnungsamt - unter 09825 808-12 oder matthias.albrecht@herrieden.de
Frau Haubner - Ordnungsamt - unter 09825 808-55 oder bettina.haubner@herrieden.de
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.
Frist / Dauer
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Kosten/Gebühren
Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gemäß der Dienstanweisung zur Erhebung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr bzw. der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Herrieden" gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang der Einschränkung des Straßenraumes.
Zahlungsart
- Überweisung
Bearbeitungszeit
- 5 Werktage
- Verkehrsrechtliche Anordnung Infoblatt 541 KB § 45 STVO
- Verkehrsrechtliche Anordnung Vorlage 60 KB § 45 STVO