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Matthias Albrecht
Erdgeschoß, Zimmer Nr. 4
Telefon: 09825 808-12
Telefax: 09825 808-3312
Mobil: 0152 04137498
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Petra Schuldhaus
Erdgeschoß, Zimmer Nr. 2
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Rechte


Übermittlungssperre

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Worum geht's?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte.

Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe für bestimmte Auskunftsarten zu widersprechen. Hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ist dies jedoch auf Internetauskünfte beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine allgemeine Auskunftssperre bestehen.

Für folgendende Auskunftsarten kann ohne weitere Angaben von Gründen eine Übermittlungssperre beantragt werden:

  • Politische Parteien (Art. 32 Abs. 1 MeldeG)
  • Alters- / Ehejubiläen (Art. 32 Abs. 2 MeldeG)
  • Adressbuchverlage (Art. 32 Abs. 3 MeldeG)
  • Religionsgesellschaft (Art. 29 Abs. 2 MeldeG)
  • Internetauskünfte (Art. 31 Abs. 3 MeldeG)

Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.

Was wird benötigt?

Es müssen
» der Familienname
» der Vorname
» das Geburtsdatum
» die Anschrift
» und ein stichhaltiger Grund
eingegeben werden.

Bei der Antragstellung wird ein PDF–Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und im Bürgerbüro der Stadt Herrieden einreichen.

Was kostet der Eintrag einer Übermittlungssperre?

Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.