Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Bürgerbüro »

Montag
08:00 bis 10:00 Uhr  
10:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr  

Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
07:00 bis 12:00 Uhr  

Freitag
08:00 bis 10:00 Uhr
10:00 bis 12:00 Uhr  

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ortsrecht / Satzungen

Hier finden Sie Satzungen der Stadt Herrieden.


Stadtrat/Ausschüsse/Beiräte

Stadtrat

Senioren- und Inklusionsbeirat


Mittelschulverband


Baurecht

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne im Gemeindegebiet Herrieden können im Bayern Atlas abgerufen werden. Die Geltungsbereiche werden in der Karte dargestellt. Durch einen Klick in den Geltungsbereich auf der Karte werden Plan- und Textteil des entsprechenden Bebauungsplan angezeigt. Den Atlas mit der Darstellung der Bebauungspläne können Sie unter dem nachfolgenden Link öffnen: geoportal.bayern.de/bayernatlas/

Die rechtskräftigen Bebauungspläne für Wohnbaugebiete, finden Sie im unter Portal „Baupilot“. Die Vermarktung für Wohnbaugrundstücke erfolgt über dieses Portal.

PV-Anlagen

Gestaltung


Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Die Beratungen zum Flächennutzungsplan sind noch nicht abgeschlossen.

» Den aktuellen Beratungsstand finden Sie hier.

Laufende Bauleitplanverfahren

Stadt Herrieden für den Entwurf des Bebauungsplanes „Lebenshilfe“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Herrieden für den Entwurf des Bebauungsplanes „Lebenshilfe“


1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB - Stadt Herrieden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.6

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Stadt Herrieden für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 siehe hier

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ gebilligt.

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Herrieden 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB


Rechtskräftige Bebauungspläne


Beiträge/ Steuern & Gebühren

Beiträge

Gebühren

Kommunalsteuern


Sportler- und Ehrenamtsehrung


Feuerwehrwesen


Förderungen

PV-Förderungen


Haushalt und Finanzierung

(kommunal)


Musikschule


Öffentlicher Raum & Außenbereich

Plakatierung/ Reinigung & Pflege

Handel & Dienstleistungen

Städtischer Festplatz

Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenpark


Eingemeindungsvertrag


Wasser/Abwasser

Wasserabgabe

Kleineinleiter

Entwässerung