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Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 und Hilfen für von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin wird der Bund Hilfen für Unternehmen bereitstellen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 und nicht wie bisher vorgesehen am 30. April 2022.
Die verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfen benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 über einen Änderungsantrag erhalten. Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.
Von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen erhalten Hilfen vom Bund
Am 7. März 2022 haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder getroffen, um über Maßnahmen im Zusammenhang des Ukraine-Krieges zu beraten. Der Bund wird Hilfen für Unternehmen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, bereitstellen. Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den „Befristeten Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts für staatliche Hilfen vor. Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige Kredite für betroffene Unternehmen anbieten.
Darüber hinaus berät die Bundesregierung derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu unterstützen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden sie hier eingestellt werden.
Freitags Wochenmarkt von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Hier können Sie z.B. Obst und Gemüse, Brot, Eier, Nudeln, Käse erwerben. Gerne dürfen sich noch Aussteller daran beteiligen. Anfragen bitte an die Stadt Herrieden, Ordnungsamt stellen. Telefon: 09825 80812 oder per E-Mail: matthias.albrecht@herrieden.de
» Wichtige Informationen des Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e.V.
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Weitere Öffnungsschritte nach § 27 Abs. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ab 19. Mai 2021
- Allgemeinverfügung über weitere Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 PDF-Dokument, 186 KB
Aktuelle Verordnung zu Corona und Überbrückungshilfen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis mindestens 20. Dezember verlängert.
Die 9. bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverodnung (9. BayIfSMV) finden Sie hier: www.verkuendung-bayern.de/
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld, die sogenannten „Novemberhilfen” für die Monate November und Dezember können Sie hier beantragen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Weitere Hilfen und Informationen finden Sie auf dieser Übersichtsseite: www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Direktvermarkter im Landkreis Ansbach
www.regionalmanagement-landkreis-ansbach.de/
Rechnungen der .DE Deutsche Domain nicht bezahlen!
Die Denic, die Vergabestelle für .de-Domains, warnt vor einem Kriminellen, der sich als "Deutsche Domain Verwaltung" (DDV) ausgibt und von einigen Domainbesitzern Geld für die "Online-Schaltung der Webadresse" fordert.
HInweise:
http://www.computerbase.de/2001-04/rechnungen-der-deutschen-domain-verwaltung-nicht-bezahlen/
http://www.netzwelt.de/news/155382-de-deutsche-domain-vorsichtbetruegerische-rechnungen.html
Vorsicht bei Schreiben und Rechnungen der „Gewerbeauskunft-Zentrale”
In jüngster Zeit sind vermehrt Gewerbetreibende, Vereine, Behörden und sonstige Personen von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wegen der Erfassung gewerblicher Einträge angeschrieben worden. Diese Schreiben könnten den Anschein erwecken, dass es sich hierbei um eine amtliche Eintragung handelt. Diese Schreiben stellen jedoch „behördenunabhängige” Angebote auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Basiseintrages auf der Homepage der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH dar. Wir empfehlen Ihnen deshalb, hier weder Rückantworten noch Zahlungen vorzunehmen.
Nähere Informationen hierzu liefert die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale unter:
» www.wettbewerbszentrale.de
Quelle: www.gruenderlexikon.de