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Amtliche Bekanntmachungen und Inzidenzeinstufungen zu Corona

Neue Rahmenhygienekonzepte zur Nutzung der Landkreis-Schulturnhallen und Turnhalle der Grund-und-Mittelschule Herrieden. Maßnahmen zur Eindämmung des „Coronavirus“.
Amtliche Bekanntmachungen und Inzidenzeinstufungen.
Die Corona-Hotline ist nach wie vor über die Telefonnummer 09825 808-0 zu erreichen.
Maßnahmen zur Eindämmung des „Coronavirus“
» Informationen der Bundesregierung
» Informationen der Bayerischen Staatsregierung
» Pressekonferenzen der Bayerischen Staatsregierung
» Aktuelle Coronastufe und Maßnahmen im Landkreis Ansbach
» Aktuelle Meldungen Landratsamt Ansbach
» Informationen vom Landratsamt Ansbach
» Informationen für Unternehmen
Bleiben Sie weiterhin ruhig und besonnen. Wir informieren Sie!
Stand 14.07.2022
» Achtung! Neues Rahmenhygienekonzept zur Nutzung der Landkreis-Schulturnhallen
» Achtung! Neues Hygienekonzept für die Benutzung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule
Stand 09.03.2022
» Achtung! Neues Rahmenhygienekonzept zur Nutzung der Landkreis-Schulturnhallen
» Achtung! Einlassbeschränkungen für die Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden
» Achtung! Neues Hygienekonzept für die Benutzung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule
Stand 03.03.2022
» Achtung! Neues Hygienekonzept für die Benutzung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule
Stand 01.03.2022
» Achtung! Neues Rahmenhygienekonzept für das Hallenbad
Stand 24.02.2022
» Achtung! Neue Einlassbeschränkungen für die Hallenbadnutzung
Stand 21.02.2022
Neues Rahmenhygienekonzept
-
Stand 16.02.2022
» Lockerungen für Büchereibesuche beschlossen
Stand 09.02.2022
» Achtung! Neue Einlassbeschränkungen für die Hallenbadnutzung und neues Rahmenhygienekonzept für das Hallenbad
Stand 01.02.2022
» Achtung! Neues Hygienekonzept für die Benutzung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden
Stand 31.01.2022
» Achtung! Neues Rahmenhygienekonzept zur Nutzung der Schulturnhallen des Landkreises Ansbach
Stand 20.01.2022
» Der reguläre Ausleihbetrieb in Bücherei ist nach 2G beschränkt
» Achtung! Einlassbeschränkungen für die Hallenbadnutzung
» Achtung! Einlassbeschränkungen für die Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Stand 21.12.2021
Coronaregeln für die Bücherei bis zum 12. Januar verlängert
Ab dem 24. November gelten bis vorerst 12. Januar nach der 15. BayIfSMV folgende verschärfte Corona-Maßnahmen. Büchereibetrieb nach "2G".
Der reguläre Ausleihbetrieb in Büchereien ist nach 2G beschränkt: Zugang darf nur genesenen oder geimpften Personen gewährt werden. Ausgenommen davon sind nur Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten zu kontrollieren.
Stand 24.11.2021
Verschärfte Corona-Maßnahmen - 2G-Regelung auch für Büchereien
Ab 24.11 bis 15.12. verschärfte Corona-Maßnahmen für den Büchereibetrieb. Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und gilt daher künftig auch für den regulären Bibliotheksbetrieb. Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. » Weitere aktuelle Bücherei-Infos
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt: Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen.
Corona-Update 24.11.2021
2G-plus-Regel für die Nutzung des Herrieder Hallenbades und der Turnhallen
Corona-Update 23.11.2021
Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15.BayIfSMV) Stand 23.11.2021
Corona-Update 19.11.2021
Weihnachtszauber und Neujahrskonzert werden abgesagt, Sicherheitsvorkehrungen bei Sitzungen werden erhöht.
Nachdem sich die Infektionslage weiter dramatisch verschärft, sagt die Stadt Herrieden den für das 4. Adventswochenende geplanten „Weihnachtszauber“ und das Neujahrskonzert, das für den 07.01.2022 geplant war, ab.
Außerdem werden die Sicherheitsvorkehrungen bei Sitzungen nochmals erhöht. Bei Stadtrats- und Ausschusssitzungen muss wie bisher von allen Anwesenden ein Nachweis vorgelegt werden (geimpft, genesen oder getestet), doch müssen sich nun wieder alle zusätzlich einem Schnelltest unterziehen, der vor Ort durch das Team der Stadtapotheke durchgeführt wird.
Es ist daher erforderlich, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zum Testen zu erscheinen. Die geplanten Maßnahmen wurden auch durch Verlautbarung des Gesundheitsamtes bestätigt.
Um die Abstandsregeln einhalten zu können, finden die Stadtratssitzungen bis auf weiteres wieder in der Aula der Grund- und Mittelschule, die Ausschusssitzungen im Ratssaal im Stadtschloss statt. Außerdem gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht.
Ratsmitgliedern ist es bei öffentlichen Sitzungen möglich, sich per Video zuzuschalten. Die Stadtratssitzungen werden weiterhin aufgezeichnet und auf der Homepage der Stadt Herrieden im Nachgang eingestellt.
Corona Update 17.11.2021
Ausstehende Bürgerversammlungen abgesagt
» Informationen zu den Bürgerversammlungen 2021 (3,2 MB)
Herrieder Kathreinmarkt abgesagt
Nachdem es sich schon seit dem Wochenende abgezeichnet hat und die Stadt Herrieden alle nicht zwingenden Inhouse-Termine abgesagt hat, wird nun nach der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Landrat der Kathreinmarkt in Herrieden ebenfalls abgesagt. Damit enftällt leider auch die Grundlage für den Verkaufsoffenen Sonntag. Somit ist dieser leider auch abgesagt.
Die Entscheidung über den Weihnachtszauber am 17. und 18.12.2021 wird Anfang Dezember getroffen.
Corona Update 16.11.2021
Mobiles Impfzentrum in Herrieden
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 23.11. haben Sie die Möglichkeit, sich in Herrieden am REWE-Parkplatz von 10:00 bis 17:00 Uhr impfen zu lassen.
Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite des Landratamtes Ansbach.
Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung treten in Kraft
Corona Update 08.11.2021
Der von der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden für 14.11.2021 angekündigte Nachmittag „Rund ums Buch“ von 13:00 Uhr bis 16:30 im katholischen Pfarrheim findet wegen der verschärften Corona-Lage nicht statt. Wir bemühen uns um einen Ersatztermin im April 2022.
Buchausstellung: Ein Nachmittag „Rund ums Buch“
Sonntag, 14.11.2021 von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr im katholischen Pfarrheim Herrieden
Mit fair gehandeltem Kaffee und leckeren selbstgebackenen Kuchen. Aus Corona-Gründen ohne Bücherflohmarkt
Lesung / Bastelangebote / Wunschkonzert
13:30 Lesung / Bastelangebote/ Wunschkonzert für Kinder: Sebastian Pabst (Kindheitspädagoge aus Roth)
Musikalische Gestaltung: Drehorgelmann Alois Pabst
Veranstalter: Team der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden
Bilderbuchkino
Hallo, liebe Kinder: Das Bilderbuchkino startet wieder ab Freitag, 5.11.2021 liest euch das Bücherteam wieder live vor.
Immer am Freitag um 15:30 / 16:00/ 16:30 Uhr
Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 8 Kinder beschränkt. Wir freuen uns auf euch!
Corona Update 12.08.2021
Das mobile Impfzentrum kommt zu folgenden Terminen nach Herrieden:
- Freitag, 13.08.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr am Marktplatz Herrieden – während des Wochenmarktes
- Donnerstag, 19.08. von 13:00 bis 17:00 Uhr am Freibad Herrieden
Beide Termine sind organisiert vom Impfzentrum Ansbach in Kooperation mit dem BRK. » Aktuelle Corona-Meldungen des Landkreises Ansbach
Corona Update 24.06.2021
Stadt- und Pfarrbücherei wieder ohne Termin geöffnet
Ab Dienstag, 01.06.2021 ist die Ausleihe in der Stadt- und Pfarrbücherei wieder ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Es gelten folgende Hygienebestimmungen:
- FFP2 Maskenpflicht/Abstandsregel/Händedesinfektion
- Gruppenbesuche sind außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Anmeldung möglich.
- Beschränkung: max. 10 Kunden*innen in der Bücherei
Corona Update 22.06.2021
Aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 22.06.2021:
Kabinett beschließt Erleichterungen in Grundschulen, bei Sport und Kultur
Ab Mittwoch, 23. Juni 2021, gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
- Unter freiem Himmel entfällt in der Schule, Hochschule und den Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Es bleibt auf ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten zu achten.
- Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht.
- Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürfen höchstens 100 ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.
Corona Update 18.06.2021
Auf Grundlage von § 13 Abs. 1 und 3 der 13. BayIfSMV vom 05.06.2021 wird die Anzahl der sich gleichzeitig im Parkbad befindlichen Personen ab dem 19.06.2021 auf 500 fest gesetzt.
Die Anzahl der sich in den Becken befindlichen Schwimmern bleibt unverändert.
Corona Update 28.05.2021
Allgemeinverfügung für die Inzidenz unter 50, gültig ab 28.05.2021
Das Landratsamt hat die beigefügte Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Ein wenig übersichtlicher sind die Maßnahmen hier beschrieben: Aktuell geltende Maßnahmen und Regelungen im Landkreis Ansbach
Das Wichtigste: Shoppen ohne Termin, Außengastronomie ohne Termin und ohne Test, Touristische Übernachtungen wieder erlaubt. Zugleich befinden wir uns heute (28.05.2021) den 4. Tag in Folge unter der Marke von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz. So können wir hoffen, dass bereits nächste Woche weitergehende Öffnungsschritte möglich sein könnten.
- Weitere Öffnungsschritte nach § 27 Abs. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) 168 KB, vom 27.05.2021
Corona Update 18.05.2021
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Corona Update 12.04.2021
Die Bücherei bleibt unabhängig von der Inzidenz geöffnet.
Zur Ausleihe benötigen Sie einen Termin. Die Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden ist weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet! Weitere Infos hier
Corona Update 01.04.2021
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV); Inzidenzabhängiger Betrieb von Schulen und Tagesbetreuung
- Bekanntmachung Inzidenzabhängiger Betrieb von Schulen und Tagesbetreuung PDF-Dokument, 186 KB
Corona Update 09.03.2021
Informationsbroschüre Unterstützung der über 80jährigen bei der Anmeldung zur Impfung
Corona Update 09.03.2021
„click and meet“
Die Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden kehrt ab sofort wieder zu den normalen Öffnungszeiten zurück und ist auch am Samstag und Sonntag geöffnet!
Folgendes muss beachtet werden:
- Für die Ausleihe vereinbaren Sie bitte einen Termin telefonisch unter 09825/927083 oder per Mail an buecherei-herrieden@gmx.de.
- Rückgaben sind ohne Termin im Windfang der Bücherei möglich!
Bitte beachten Sie unsere Hygienevorschriften Sie können weiterhin schon im Voraus "Medienpakete" telefonisch oder per Mail vorbestellen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Außerdem steht unser kostenloses Onleihe-Angebot von eBooks, eAudios und ePapers (Im Verbund Leo Nord) rund um die Uhr zur Verfügung.
Corona Update 19.02.2021
Absage Frühjahrsmarkt 2021
Im Hinblick auf die unklare Entwicklung der Corona-Pandemie muss der Frühjahrsmarkt am 14.03.2021 und damit der verkaufsoffene Sonntag bedauerlicherweise abgesagt werden. Es steht zu befürchten, dass das Zusammenwirken des Marktes mit den am Sonntag verkaufsoffenen Läden eine hohe – auch überregional wirkende – Attraktivität darstellt. Die entsprechend zu erwartenden Menschenansammlungen in der Innenstadt und den offenen Ladengeschäften/ Einkaufszentren stehen dem Bemühen nach effektiver Eindämmung der Pandemie und zu gewährleistender Nachverfolgbarkeit entgegen. Die Verwaltung bemüht sich derzeit um einen alternativen Termin im Sommer.
Corona Update 10.02.2021
Rückgabe der Medien
Die Büchereileitung weist darauf hin, dass mit der Möglichkeit des Abholservice die entliehenen Bücher nicht mehr automatisch verlängert werden und bittet dringlich um Rückgabe ihrer Medien.
Die Rückgabe der Medien ist von Dienstag-Freitag zu den gewohnten Öffnungszeiten im Windfang der Bücherei auch ohne Termin möglich.
Corona Update 25.01.2021
Anmeldung zur Impfung
Kostenfreie, telefonische Hilfestellung für ältere Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Herrieden und den dazugehörigen Ortsteilen
Impfwillige aus Bayern können sich seit Montag, 11. Januar 2021 registrieren lassen. Dazu wurde ein neues Portal der Bayerischen Staatsregierung unter www.impfzentren.bayern freigeschalten. Zur Anmeldung soll hauptsächlich das Online-Portal genutzt werden. Um eine Online-Anmeldung durchzuführen, ist eine eigene E-Mailadresse dringend notwendig.
Für ältere Bürgerinnen und Bürger die Hilfe bei der Anmeldung zur Impfung benötigen oder aktuell keinen Internetzugang haben, bieten folgende Stellen telefonisch eine kostenfreie Hilfestellung an:
- Caritas-Kreisstelle Herrieden Telefon: 09825 923880
- Sozialraummanagerin Laura Sörgel Telefon: 09825 9279413
Falls Sie über keine eigene E-Mailadresse verfügen, können Sie neben dem Online-Registrierungsportal auch telefonisch einen Termin zur Impfung vereinbaren. Entweder direkt beim Impfzentrum in Ansbach unter der Tel. Nr. 06102 20825595 oder über die bundesweite Zentralnummer 116 117.
Personen, die sich über die obengenannte Telefon-Hotline des für sie zuständigen Impfzentrums registrieren haben lassen, werden zur Terminvereinbarung telefonisch über Impftermine informiert. Die Terminbestätigung mit den erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Aufklärungsbogen, werden dann postalisch zugesendet.
Corona Update 20.01.2021
Die derzeit in Bayern geltende 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung werden dementsprechend über den 31. Januar 2021 hinaus bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert.
1. Verlängerung 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Lockdown verlängert
Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:
- In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal.
- Im Gottesdienst besteht für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht sowie bei Gottesdiensten, die mehr als zehn Teilnehmer erwarten lassen, eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, sofern keine generellen Absprachen getroffen wurden.
- Bayern hält weiterhin an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkreten Örtlichkeiten werden von den Kommunen festgelegt.
- Bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits heute möglich ist (insb. FFP2-Maskenpflicht für Abholer, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden).
2. Schulen
Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen stattfinden, kann ab dem 1. Februar 2021 Wechselunterricht vorgesehen werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.
3. Kontaktreduktion
Die Kontaktreduktion ist neben den begonnenen Impfungen weiterhin das effektivste Mittel bei der Pandemiebekämpfung. Private Zusammenkünfte sind deswegen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Erlaubte Kontaktmöglichkeiten sollen nur in vernünftigem Ausmaß stattfinden. Die bayerische Bevölkerung ist zusätzlich dazu aufgerufen, die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontaktpersonen stammen, möglichst konstant und gering zu halten.
4. Homeoffice
Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss deshalb auch dort eine Kontaktreduktion erfolgen. Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 richtete der Ministerrat bereits einen dringenden Appell an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Freistaat als Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Zentrale Voraussetzung für die flächendeckende Nutzung von Homeoffice sind digitalisierte Arbeitsabläufe. Hierbei besteht zum Teil noch erheblicher Investitionsbedarf, der steuerlich durch verbesserte Abschreibungsbedingungen begleitet werden sollte. Der Ministerrat begrüßt daher den am 19. Januar 2021 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021. Dies fördert die Ermöglichung von Homeoffice durch die Arbeitgeber und entspricht damit den auf dem Homeoffice-Gipfel der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen. Arbeitnehmer sind aufgerufen, von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch zu machen.
5. Öffentlicher Personennahverkehr
Die durchgängige Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten trägt bereits erheblich zur Reduktion des Fahrgastaufkommens im öffentlichen Nahverkehr bei. Zusätzlich soll auch in den Stoßzeiten das Pendleraufkommen weitest möglich entzerrt werden. Durch die Aufrechterhaltung des regulären Vor-Corona-Fahrplanangebots sowie durch den noch stärkeren Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel können weitere Kontakte zwischen den Fahrgästen reduziert und das Einhalten von Abständen ermöglicht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Bau und Verkehr wird hierfür ein Konzept erarbeiten.
6. Wirtschaftshilfen
Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt entscheidend von der Gewährung staatlicher Hilfen zur Überbrückung pandemiebedingter Umsatzeinbußen ab. Der Ministerrat begrüßt daher die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossene weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III, insbesondere die Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie die Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge und der Abschlagszahlungen. Der Bund bleibt aufgefordert, jeweils schnellstmöglich die Abschlagszahlungen zu leisten sowie die Antragsbearbeitung und Auszahlung durch die Länder über die Bereitstellung der entsprechenden Onlineplattform zu ermöglichen.
7. Europäische Nachbarstaaten
Vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen, besorgniserregenden Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika gilt es, deren Eintrag möglichst zu vermeiden sowie diesen frühzeitig zu erkennen. Der Ministerrat begrüßt daher die Anstrengungen des Bundes, auf europäischer Ebene, insbesondere beim Europäischen Rat am 21. Januar 2021, vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutationen in den Mitgliedstaaten zu erreichen. Sollte sich hier keine kurzfristige Lösung erzielen lassen, können Grenzkontrollen ein probates Mittel sein, um die geltenden Regelungen zur Einreise wirksam durchzusetzen.
» Weitere Informationen unter Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021
Corona Update 07.01.2021
Bücherei Herrieden
Ob die im Rundfunk berichtet Wieder-Zulassung von "Click & Collect" für den Einzelhandel auch den Büchereien wieder Abholdienste ermöglicht, ist derzeit noch nicht klar. Dies wird noch geprüft. Wir informieren Sie hierzu so bald als möglich.
Liebe Nutzer*innen der Stadt- und Pfarrbücherei,
wir sind für Sie da! trotz der verlängerten und verschärften Corona-Maßnahmen suchen wir nach Lösungen Sie und besonders die Kinder, die gerade lesen lernen weiterhin mit Lesestoff zu versorgen. Bitte melden Sie sich bei uns per Mail: buecherei-herrieden@gmx.de oder Telefon 09825 927083 und teilen Sie uns ihre Medienwünsche (maximal 5 Medien) mit.
Wir vereinbaren mit Ihnen Termin zur Übergabe.
Corona Update 29.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamts Ansbach: Böllerverbot
Die Landratsämter und die kreisfreien Städte in Mittelfranken verbieten das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken erlassen Böllerverbot. Lesen Sie hier mehr...
Corona Update 22.12.2020
Bibliotheken dürfen leider nur noch Liefer-/ Bringdienste anbieten
Aufgrund der Untersagung von "Click & Collect" in der 11. BayIfSMV (§ 12) ist bei geschlossenen Bibliotheken keine Abholung mehr möglich. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag, 13.12.2020 ist ab Mittwoch, den 16.12. ein "harter" Lockdown bis vorerst 10. Januar 2021 vorgesehen, der natürlich auch weiterhin für öffentliche Bibliotheken gilt. Ob und wie dieser Service aussieht entscheiden wir in der ersten Januarwoche und veröffentlichen es zeitnah in der örtlichen Presse und auf der Homepage.
Corona Update 21.12.2020
Corona-Erweiterungen der Warn-App NINA
Kurzüberblick: Die Warn-App NINA soll durch eine leicht verständliche Übersicht der aktuellen Corona-Regeln erweitert werden. Die Kommunen sind dazu aufgerufen, sich an dem Vorhaben durch Hinweise zu aktuellen Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu beteiligen.
Corona Update 07.12.2020
Rathausbetrieb
Nachdem der Ministerrat am 06.12.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen hat, bedeutet dies, dass wir alle grundsätzlich das Haus nur aus triftigem Grund zur Erledigung wichtiger Angelegenheiten verlassen dürfen. Das Rathaus bleibt in gewohnter Weise geöffnet. Der Einlass ist über unser Ampelsystem geregelt. Dennoch möchten wir Sie bitten, dass Sie sich vor Ihrem Besuch überlegen, ob das was Sie erledigen möchten tatsächlich wichtig ist. Nur wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen, schaffen wir es mit vereinten Kräften die Pandemie einzudämmen.
Ihr Rathaus-Team
Corona Update 06.12.2020
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020
Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Die von der Staatsregierung für Bayern bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Vielmehr kommt es weiter zu starken, diffusen Infektionsgeschehen mit zahlreichen regionalen Hotspots. Die Belastung des Gesundheitssystems spiegelt sich in der steigenden Zahl der hospitalisierten Covid-19 Patienten wider. Das Ziel einer erfolgreichen Pandemieeindämmung ist es zunächst, eine Inzidenz von 50 zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachkontrolle von Infektionswegen möglich und erst dann kann an Lockerungen für das öffentliche Leben gedacht werden. Das Infektionsgeschehen bewegt sich aktuell jedoch eher seitlich und weist keine klare Trendlinie nach unten auf. Die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen, wobei vor allem die ältere Bevölkerung betroffen ist. Die daraus zu ziehende Folgerung ist eindeutig: Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Deshalb beschließt die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen. Die Staatsregierung ruft die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen.
- Mit Blick auf das anhaltend hohe Pandemiegeschehen wird der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration gebeten, zum 9. Dezember 2020 das Vorliegen des coronabedingten Katastrophenfalles festzustellen.
- Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen: » Lesen Sie bitte hier weiter...
Corona Update 27.11.2020
Büchereien müssen ab 1. Dezember schließen!
In der bayerischen Ministerratssitzung am 26. November 2020 wurde beschlossen, dass die aktuell geltenden Maßnahmen über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden. Hinzu kommen verschärfte Maßnahmen. Dies betrifft auch Büchereien „Bibliotheken und Archive werden ab 1.12.20 geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken)“. In der verordneten Schließungszeit werden die Bücher automatisch verlängert. Es entstehen für die Kunden für diese Zeit keine Überziehungskosten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dorothea Ertel, Büchereileiterin
Corona Update 02.11.2020
Wichtige Information - Wertstoffhöfe/Problemabfallsammlung
02.11.2020
Aktuell keine Schließung der Wertstoffhöfe im Landkreis Ansbach auf Grund der Pandemie vorgesehen.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass unsere Wertstoffhöfe für die dauer des "Teil-Lockdownes" nicht geschlossen werden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Hygienerichtlinien, kann der Wertstoffhof wie gewohnt angefahren werden.
Das selbe gilt für die Problemabfallsammlungen im Landkreis Ansbach.
Denken Sie bitte bei der Anlieferung an das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Corona Update 30.10.2020
Die Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden bleibt geöffnet
Trotz der ab Montag, 2. November, in Kraft tretenden neuen Beschränkungen und Schließungen zahlreicher Einrichtungen dürfen Büchereien als Trägerinnen der Bildungsarbeit weiterhin vor geöffnet bleiben. Dies hat Staatsminister Dr. Florian Herrmann auf der Pressekonferenz des Bayerischen Ministerpräsidenten heute um 13:30 explizit bestätigt. Es gelten für die Öffnung weiterhin die Hygieneschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Corona Update 30.10.2020
Grundlegende Beschränkung der Kontakte notwendig
Auszüge aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020
Folgende Maßnahmen treten in Bayern am 2. November in Kraft.
a) Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.
b) Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
c) Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
d) Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.
e) Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
f) Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
g) Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
h) Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
i) Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche aufhalten.
j) Schulen und Kindergärten bleiben offen.
k) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt.
Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.
Befristung und Evaluierung der Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
BehördenleiterinStadt Herrieden
Hauptamt
Herrnhof 10
91567 Herrieden
Telefon: 09825 808-10
Telefax: 09825 808-3310
E-Mail: Dorina.Jechnerer@herrieden.de
Internet: www.herrieden.de
Corona Update 21.10.2020
Corona-Ampel-Strategie
Generell: Mindestabstand 1,5 m und Hygieneregeln beachten!
» Aktuelle Infos Bayerische Corona-Ampel
7-Tage-Inzidenz größer 100
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum.
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen
7-Tage-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
- Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.
7-Tage-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
- Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
7-Tage-Inzidenz unter 35
- Kontaktbeschränkung: 10 Personen oder 2 Haushalte im öffentlichen Raum.
- Veranstaltungen: max. 100 Teilnehmer drinnen bzw. 200 draußen, (Spezialregelungen gibt es für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen).
- Maske: bei besonderer Anordnung (z.B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gasronomie) und wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Übersicht der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte
Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 35 bzw. 50 finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Corona Update 21.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die gegenwärtige Entwicklung der Corona-Pandemie, mit steigenden Fallzahlen und einer noch nicht absehbaren Dynamik, kann uns das Staatliche Gesundheitsamt Ansbach aus Infektionshygienischer Sicht keine Ausnahmegenehmigung für den Kathreinmarkt erteilen.Weiter teilt uns das Gesundheitsamt mit:
„Es steht zu befürchten, dass das Zusammenwirken des Marktes mit den am Sonntag verkaufsoffenen Läden eine hohe – auch überregional wirkende – Attraktivität darstellt. Die entsprechend zu erwartenden Menschenansammlungen in der Innenstadt und den offenen Ladengeschäften/ Einkaufszentren stehen dem Bemühen nach effektiver Eindämmung der Pandemie und zu gewährleistender Nachverfolgbarkeit klar entgegen. Explizit weisen wir Sie noch darauf hin, dass der verkaufsoffene Sonntag ohne Durchführung des Kathreinmarktes nicht stattfinden darf.“
Wir haben uns daher entschlossen, den Kathreinmarkt und den verkaufsoffenen Sonntag am 22.11.2020 abzusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Albrecht
Amtsleiter Bürger-/Pass-/Meldeamt und OrdnungsamtTelefon: +49 [0] 9825 808-12
Telefax: +49 [0] 9825 808-3312
E-Mail: matthias.albrecht@herrieden.de
Corona Update 01.09.2020
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher des Herrieder Rathauses!
Als Teil unserer internen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch den Corona-Fragebogen für Besucher auszufüllen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Corona Update 03.07.2020
PRESSEMITTEILUNG Aufgrund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19.06.2020 erfolgt der Besuch des städtischen Parkbades weiterhin in eingeschränktem Umfang. Zum 04.07.2020 treten jedoch weitere leichtere Lockerungen in Kraft. Diese sind
- Die maximal anwesende Besucherzahl im Parkbadgelände beträgt 400 Menschen.
- Der Zutritt von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Im Zugangs- und im Kassenbereich gilt weiterhin ebenso wie im Zugangsbereich zu den Umkleiden und Duschen die Mund-Nasenschutz-Tragepflicht!
Die weiteren bereits bekanntgemachten Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit.
Herrieden, 3. Juli 2020
gez. Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Corona Update 23.06.2020
Änderung der Freibad-Nutzung
Um die Gesundheit der Besucher zu schützen, können nach den derzeitigen Bestimmungen maximal 300 Besucher gleichzeitig im Freibad anwesend sein. Es dürfen sich aber nur 80 Schwimmer sich gleichzeitig in den Becken befinden (40 im Schwimmerbecken und 40 im Nichtschwimmerbecken). Den Anweisungen unseres Bäderpersonal ist Folge zu leisten. Auf Grund der Coronamaßnahmen sind der Sprungturm und die Rutsche gesperrt.
Weitere Infos finden Sie hier!Eine Vorabregistrierung in elektronischer Form ist nicht möglich und auch nicht notwendig.
- Änderungen Freibad-Nutzung 512 KB
Corona Update 23.06.2020
Öffnung des Rathauses
Neuerungen in Sachen Abwicklung Parteienverkehr meldet das Rathaus aus Herrieden. So treten ab Mittwoch, den 24.06.2020 neue Zugangsregelungen in Kraft.
Weitere Infos finden Sie hier!- Öffnung des Rathauses 339 KB
Corona Update 22.06.2020
- Allgemeine Infos zur Kindertagesbetreuung
- Regelungen im Bereich Sport
- Aktualisierte Informationen zu Bestattungen
- Versammlungen der Jagdgenossenschaften
Corona Update 16.06.2020
Corona-Warn-App unterstützt uns im Kampf gegen Corona
Die Corona-Warn-App ist ein wichtiger Helfer um Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen.
Corona Update 15.06.2020
Ab Dienstag, 16. Juni kehrt die Stadt- und Pfarrbücherei zu den üblichen Öffnungszeiten zurück.
Öffnungszeiten:
Samstag und Sonntag: 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 15:00 Uhr bis 17:00 UhrBilderbuchkino Lesekreis und müssen leider noch pausieren.
Corona Update 15.06.2020
Herrieden hält zusammen - Telefonnummer stillgelegt
Durch die erfreulichen Entwicklungen zum Corona Virus, waren in den letzten Wochen keine Hilfseinsätze mehr notwendig. Deshalb wurde die Telefonnummer stillgelegt. Die Helfergruppe „Herrieden hält zusammen“ hält sich im Hintergrund bereit, falls die Fallzahlen wieder Einsätze notwendig machen.
Herrieden hält zusammen – Stadt und Land - Lebensmitteleinkäufe und Arzneimittelbringdienst.„Glubbfans helfen” - Telefonnummer nicht mehr aktiv
Info vom 02.06.2020
Aufgrund der aktuell starken Frequentierung des Wertstoffhofes werden wir die Öffnungszeiten in den Pfingstferien verlängern.
Donnerstag, 04.06.2020, 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
Samstag, 06./13.06.2020, 08:00 Uhr – 12:00 UhrWeiterhin sind die Kollegen im Wertstoffhof angehalten, das Tor 20 Minuten vor Schließzeit zu schließen, damit der Abladevorgang Innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann.
Diese neuen Öffnungszeiten gelten bis einschließlich Samstag, den 13.06.2020. Danach gelten wieder die üblichen Zeiten (Donnerstag 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr und Samstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Corona Update 18.05.2020
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Wochenmarkt in Herrieden
- In der Amtsblatt Ausgabe 10/2020 vom 14.05.2020 wurde noch die Empfehlung ausgesprochen, auf Märkten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Nach Redaktionsschluss wurde durch den Freistaat aber festgelegt, dass dies ab sofort zur Pflicht wird.
- Dies gilt für alle Marktteilnehmer ab sechs Jahren, also Händler, Verkäufer, Kunden und Besucher des Marktes.
- Auch beim Queren oder Aufenthalt auf den Marktflächen gilt diese Pflicht.
- Sollte keine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gebunden werden.
Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Regelungen:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen
- Kein Berühren von Waren
- Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
Corona Update 07.05.2020 10:55 Uhr
Bücherei ab 11. Mai wieder offen!
Nach der neuesten Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 05.05.20 dürfen die öffentlichen Büchereien unter einigen Bedingungen (Abstandsregel: 1 Person auf 20qm = max. 7 Personen, Mund- und Nasenschutz und kontaktlose Rückgabe der Bücher) am 11. Mai 2020 wieder öffnen.
Corona Update 27.04.2020 17:00 Uhr
» Wichtige Telefonnummern während der Ausnahmesituation in Ansbach
» Wichtige Telefonnummern/Notruf/Ärzte in Herrieden
Corona Update 24.04.2020 08:00 Uhr
Bücherei vorerst bis 3. Mai geschlossen
Nach der neuesten Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. April 2020 bleiben die öffentlichen Büchereien vorerst bis 3. Mai 2020 geschlossen.
Corona Update 22.04.2020 13:00 Uhr
Wertstoffhof öffnet wieder am Donnerstag, 30. April 2020
Seit einigen Wochen haben alle Wertstoffhöfe im Landkreis Ansbach wegen der aktuellen Corona-Lage geschlossen. Wie das Landratsamt Ansbach jetzt mitteilte, dürfen die Wertstoffhöfe im Landkreis Ansbach ab dem 27.04.2020 wieder öffnen.
Die Bauschuttdeponie ist ab Mittwoch 06.Mai 2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
Corona Update 21.04.2020 10:00 Uhr
Muttertagskonzert ist abgesagt
Das Konzert zum Muttertag am 10.05.2020 um 19.00 Uhr im Rahmen der Stiftsbasilikakonzerte Herrieden mit dem Männerensemble Sonat Vox (ehemalige Mitglieder des Windsbacher Knabenchores) muss aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Der Trägerkreis Stiftsbasilikakonzerte Herrieden hofft, dass man den Chor zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Konzert hier in Herrieden begrüßen darf.
Corona Update 20.04.2020 12:00 Uhr
Das Altstadtfest 2020 ist abgesagt
Aufgrund der aktuellen (Informations-)Lage hat das Altstadtfestkomitee beschließen müssen, dass Altstadtfest 2020 abzusagen.
Corona Update 19.04.2020 12:45 Uhr
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 16.04.2020
Bericht aus der Kabinettssitzung über die Corona-Regelungen ab Montag, 20.04.2020
Corona Update 15.04.2020 13:00 Uhr
Information vom Inklusionsbeirat
Auf Grund der vorherrschenden Lage arbeitet auch der Inklusionsbeirat von zu Hause aus. Das bedeutet, dass derzeit keine regelmäßigen Treffen stattfinden können. Wir haben euch aber nicht vergessen und wollen euch wie gehabt bei euren Anliegen unterstützen.
Corona Update 07.04.2020 09:00 Uhr
Projekt „Regenbogen – Post”
Um die Senioren aufzumuntern und um ihnen zu zeigen, dass sie nicht vergessen werden, habe ich das Projekt „Regenbogen – Post” ins Leben gerufen. Die Idee der „Regenbogen-Post“ ist es, dass einzelne Personen, Familien, Schüler, Jugendliche und Kinder den Bewohnern unseres Caritas-Seniorenheims St. Marien etwas Gutes tun können.
Corona Update 06.04.2020 16:00 Uhr
» „Glubbfans helfen” Ansprechpartner Manu Endress unter der Tel.Nr. 0151 58849489 [Näheres unter...]
Corona Update 27.03.2020 15:00 Uhr
Osterfeuer müssen bis nach der Corona-Krise verschoben werden.
Aufgrund des allgemeinen Versammlungsverbotes sind die Osterfeuer bis nach der Corona-Krise zu verschieben. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den Grüngutabschnitt im eigenen Garten zu lagern, bis wir absehen können, wann die Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Die Stadt Herrieden informiert über Amtsblatt/Homepage, wenn es hierzu neue Informationen gibt.
Absage Maibaumaufstellen
Auf Grund der aktuellen Lage sind auch alle Veranstaltungen zum Maibaumaufstellen abgesagt.
Corona Update 27.03.2020 08:30 Uhr
Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf
Corona Update 26.03.2020 09:30 Uhr
Beginn des Dauerkartenverkaufes für das Freibad Herrieden verschoben
Corona Update 20.03.2020 13:30 Uhr
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