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Aufruf Bayerischen Staatsministerium

Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstuützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf.
Gemeinsamer Appell mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, dazu aufgerufen, im Kampf gegen die Corona-Pandemie mitzuwirken und sich zu einem Einsatz bereit zu erklären. Huml betonte am Montag in München: "Derzeit ist nicht sicher absehbar, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Es ist wichtig, dass wir im Gesundheitswesen auf große Herausforderungen vorbereitet sind. Deshalb bitte ich alle Pflegefachkräfte, alle Pflegehilfskräfte sowie Medizinisch-technische Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinische Fachangestellte (MFA), die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, um Unterstützung.“
Die Ministerin fügte hinzu: "Gemeinsam mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern konnten wir eine Online-Plattform entwickeln. Über die Website www.pflegepool-bayern.de kann ab sofort jeder unkompliziert seine Daten hinterlegen. Klar ist dabei: Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verwendet und zur Vermittlung weitergegeben. Im Bedarfsfall erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme und Zuweisung zu einem regionalen Einsatzort."
Für den Fall eines Einsatzes bleibt der aktuelle Arbeitsvertrag bestehen. Wer unterstützt, wird unter Lohnersatz bzw. Lohnfortzahlung von der gegenwärtigen beruflichen Tätigkeit (auf der Basis geltenden Rechts oder einer in Kürze zur Verabschiedung vorgesehenen gesetzlichen Regelung) freigestellt. Der Einsatz wird ausschließlich während der Corona-Pandemie andauern.
Die Ministerin dankte zugleich erneut allen Pflegekräften für ihre engagierte Arbeit. Sie unterstrich: "Unsere Pflegekräfte stehen beim Kampf gegen das Coronavirus wie die Ärzte an vorderster Front. Für ihren hervorragenden Einsatz bin ich sehr dankbar."
Pressemitteilung Nr. 94/GP vom 23.03.2020
Grafiken © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege