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Bekanntmachung öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21
für das SO-Gebiet „Humuslager Hammerbacher“.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Herrieden hat in der Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019) öffentlich bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 14.04.2020 bis 29.05.2020 aus. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung derNachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) behandelt und hierzu Beschlüsse gefasst und hat in gleicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,26 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ liegt mit Begründung (Stand: 07.10.2020) inklusive Anlagen in der Zeit vom
09.11.2020 bis einschließlich 10.12.2020
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen/Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Über die abgegebenen Anregungen/Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Als umweltbezogene Informationen (als Anlage zur Begründung) ist der Umweltbericht (Stand 05.06.2019) verfügbar, dieser liegt ebenfalls aus.
Hinweis: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ mit Begründung wurde ergänzend in das Internet unter www.herrieden.de eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V.mit§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Herrieden, den 23. Oktober 2020
gez.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
- B-Plan 1,7 MB
- Begründung zum B-Plan 352 KB
- Grünordnungsplan 655 KB
- Umweltbericht 510 KB
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren 65 KB