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FFP2-Maskenpflicht am Wertstoffhof

FFP2-Maskenpflicht am Wertstoffhof


für Kunden zum Schutz aller anwesenden Personen

Ab sofort FFP2-Maskenpflicht für Kunden am Wertstoffhof

Ab sofort gilt am Wertstoffhof für Kunden während der Anlieferung am Wertstoffhof die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Hier findet § 12 Abs. 4 Satz 4 der 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung analog Anwendung. Solange diese Regelung in Kraft ist, ist das Tragen einer Maske mit mindestens dieser Klassifizierung für Besucher des Wertstoffhofs zum Schutz der Mitarbeiter und anderer anwesenden Personen notwendig.

Kunden ohne entsprechende Schutzmaßnahmen können abgewiesen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach