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Kommunales Förderprogramm für Schwimmlernkurse



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (KSS) hat in seiner Sitzung vom 27.07.2021 wie folgt beraten: „In Gesprächen mit den Schulen und den Schwimmlehrern wird deutlich, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Dies erhöht die Gefahr von Badeunfällen. Um hier proaktiv zu agieren und die Gefahren zu minimieren, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Herrieden die Kursgebühren in Höhe von bis zu 60 € für den Schwimmlernkurs eines jeden in Herrieden mit Hauptwohnsitz wohnenden Kindes übernimmt.

Anzurechnen hierauf sind Förderungen von anderen Förderstellen. Erstattet wird in der Gesamtsumme aller Förderungen maximal die Kursgebühr.“
 
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Übernahme der Kursgebühren, wie im Sachverhalt dargestellt, zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Haushaltsmittel entsprechend einzuplanen.“
 
Zwischenzeitlich ist vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein ähnliches Programm auf den Weg gebracht worden: Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhielten Erstklässler:innen und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. (siehe Artikel "Maßnahmen zur Bewegungsförderung durch das Bayerische Innenministerium" in dieser Ausgabe und weitere Infos unter: https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/mach-mit/index.php)
 
Die Fraktionsvorsitzenden haben daraufhin gemeinsam folgende Beschlussvorlage erarbeitet, die in der Sitzung vom 15. September 2021 einstimmig verabschiedet wurde: „Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Herrieden grundsätzlich pro Kind, das in Herrieden mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, die Kursgebühren für einen Schwimmlernkurs in Höhe von bis zu 60 € übernimmt. Solange der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ fördert, gilt folgende Regelung: Zuerst muss der Gutschein des Freistaates für einen Schwimmlernkurs eingelöst werden. Gegen die Vorlage eines Nachweises, dass die Landesförderung in Anspruch genommen worden ist, wird der kommunale Zuschuss für einen Anschlusskurs gewährt.“