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Kriterien für den Architektenwettbewerb für den Neubau der KiTa der Lebenshilfe
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland.
Die VgV enthält konkrete Erläuterungen über Vergabeverfahren sowie für die Ausrichtung von Wettbewerben.
Aufgrund dieser Verordnung muss die Lebenshilfe für den Bau der KiTA einen „Architektenwettbewerb“ (2-stufiges Auswahlverfahren) veranstalten. Im Sinne eines einvernehmlichen Miteinanders berücksichtigt die Lebenshilfe gerne Kriterien bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs, die aus Sicht der Stadt hilfreich sind, damit sich der Neubau städtebaulich und nachbarschaftsverträglich gut einfügt. Die Vorgaben aus dem B-Plan können dadurch präzisiert werden.
Der BV-Ausschuss beschloss am 17.01.2023, dass nachfolgende Kriterien bei der Ausschreibung der Architektenleistungen im VgV-Verfahren berücksichtigt werden sollen:
- Energieeffizientes Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die auf den Lebenszyklus des Gebäudes ausgerichtet sind (40 Jahre)
- Verwendung nachwachsender oder mineralischer Baumaterialien
- Möglichst große Freifläche und naturnahe Gestaltung
- Berücksichtigung der Anforderungen des "Inklusions"-Konzeptes
- Flexibel nutzbare Spielflure
- Mehrzweckraum mit separatem Zugang (z.B. für Veranstaltungen)
- Modular erweiterbar
- Städtebaulich gut integriert