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Neue Regelungen für die Nutzung der Herrieder Schul-Turnhallen:
2G-plus Regel, Rahmenhygienegesetze, FFP2-Maskenpflicht, Hallenbad-Hygienekonzept und weiteres...
Neuerungen ab Mittwoch, 24.11.2021
Ab 24.11.2021: 2G-plus-Regel für die Nutzung des Herrieder Hallenbades und der Turnhallen
- Rahmenhygienekonzept für das Hallenbad Herrieden während der Corona-Pandemie vom 24.11.2021 (2,2 MB)
Neuerungen ab Mittwoch, 11.11.2021
- Rahmenhygienekonzept für das Hallenbad Herrieden während der Corona-Pandemie
- Rahmenhygienekonzept der Sporthalle der Grund- und Mittelschule Herrieden
- Hygienekonzept der Landkreisturnhallen - Sebastian-Strobelschulsporthalle Herrieden
Ab Dienstag, 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel im gesamten Freistaat Bayern auf „rot“.
Daher treten ab diesem Termin folgende Regelungen für die Nutzung des Hallenbades in Kraft:
- In das Hallenbad Herrieden Herrieden darf nur noch vollständig Geimpften, Genesenen und Kindern unter 12 Jahren Einlass gewährt werden.
- Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in den ausgewiesenen Bereichen.
- Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen.
- Rahmenhygienekonzept für das Hallenbad Herrieden während der Corona-Pandemie
Daher treten ab diesem Termin folgende Regelungen für die Nutzung des Hallenbades in Kraft:
Wir bitten um Beachtung und um ihr Verständnis für die neuen Einlassbeschränkungen.
Das Herrieder Hallenbad ist ab dem 19.10.2021 für die Öffentlichkeit in eingeschränkter Form geöffnet.
» Weitere Informationen zur Öffnung des Herrieder Hallenbades
Die Verwaltung konnte zusammen mit dem Bäderpersonal in Abstimmung mit den Schulen und den Vereinen eine maximale Auslastung des Bades an sieben Tagen in der Woche ermöglichen.
Um dem erforderlichen Hygienekonzept Rechnung zu tragen und vor allem dem Bedarf an Schwimmlernkursen zu entsprechen, wurde der freie Badebetrieb zeitlich etwas eingeschränkt.
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Belegungsplan, welcher auf dieser Seite abgerufen werden kann.
Eine Vorabregistrierung in elektronischer Form ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt vor dem Einlass an der Tageskasse.
Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Nutzer des Hallenbades Herrieden wird auf maximal 28 Personen beschränkt. Im Schwimmerbecken dürfen sich maximal 28 Personen gleichzeitig aufhalten.
Des Weiteren ist folgendes zu beachten:
Ab einer 7-Tage Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis Ansbach gilt der 3G-Grundsatz. Es dürfen nur Personen am Schwimmbetrieb teilnehmen, die nachweislich vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Akzeptiert werden POC-Antigentests (nicht älter als 24 Stunden), PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Nach dem Betreten des Hallenbades und vor dem Eintritt in die Umkleide muss der 3G-Nachweis zwingend dem anwesendem Fachpersonal vorgezeigt werden.
Die Nutzer des Hallenbades haben beim Betreten und Verlassen des Hallenbades, sowie bei der Nutzung der Umkleideräume, der WC-Anlagen oder sonstigen Räume eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schilder für Maskenpflicht im Eingangs- und Ausgangsbereich, Föhnplatz und Umkleiden, solange Straßenkleidung getragen wird sind angebracht. Die Wegeführung wird durch Bodenmarkierung und Schilder angegeben.
Des Weiteren sind die besonderen Sicherheits- und Hygieneregeln im Hallenbad Herrieden in der Badesaison 2021/2022 einzuhalten. Diese können dem hier einzusehenden Hygienekonzept entnommen werden.