Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Bürgerbüro »

Montag
08:00 bis 10:00 Uhr  
10:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr  

Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
07:00 bis 12:00 Uhr  

Freitag
08:00 bis 10:00 Uhr
10:00 bis 12:00 Uhr  

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Vorkaufsrecht der Stadt

Vorkaufsrecht der Stadt


Informieren Sie sich bitte frühzeitig.

Im Herzen unserer Stadt …

… begegnen wir den Spuren unserer Geschichte auf Schritt und Tritt. Mehr als 1200 Jahre lang hat sich hier das Leben unserer Stadt konzentriert. Dieses wertvolle historische Erbe bringt besondere Herausforderungen mit sich. Wohnen, Leben, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Kultur auf engem Raum in historischem Bestand in Einklang zu bringen und zu erhalten ist daher eine zentrale Aufgabe einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.

Die Stadt Herrieden hat hierfür von 2009-2015 mit ihren Bürgerinnen und Bürgern ein sog. ISEK, also ein integriertes städtisches Entwicklungskonzept auf den Weg gebracht. Dadurch wurde der notwendige Rahmen geschaffen, um in der Kernstadt die Qualität der sozialen, kulturellen und technischen Infrastruktur zu sichern und zu verbessern. Das heißt zum Beispiel ganz konkret: Denkmäler schützen, Leerstand beseitigen oder die Daseinsvorsorge in der Altstadt sicherstellen.

Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet hat die Stadt Herrieden 2017 eine Satzung erlassen (siehe Amtsblatt 1/2017 auf der Homepage der Stadt Herrieden). Damit besteht für die Kommune kraft Gesetzes ein Vorkaufsrecht innerhalb des festgelegten Sanierungsgebietes. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde bedeutet, dass sie als Käuferin in den bestehenden Kaufvertrag zu denselben Bedingungen eintritt. Dafür braucht es in jedem Einzelfall immer einen Gremiumsbeschluss. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist für den Verkäufer finanziell ohne Nachteil, weil gemäß § 28 BauGB die Kommune grundsätzlich den ausgehandelten Kaufpreis bezahlen muss. Im Einzelfall ist es allerdings für den potentiellen Käufer sehr bedauerlich, wenn die Wunschimmobilie dann doch nicht erworben werden kann.

Sollten Sie selbst eine Immobilie in der Altstadt erwerben wollen, empfiehlt es sich daher dringend, frühzeitig mit der Stadt Kontakt aufzunehmen. Bevor Sie als potentieller Käufer in der Altstadt mit Planungen beginnen oder gar Geld investieren, klären Sie bitte unbedingt ab, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht geltend machen will! Sie dürfen hier stets Offenheit und Ehrlichkeit erwarten.

Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin