Bürgerstiftung Herrieden
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
mit dem Grundsatzbeschluss vom 18.09.2013 entschied der Stadtrat von Herrieden, die „Bürgerstiftung Herrieden“ im Rahmen der Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach einzurichten. Das Gründungskapital in Höhe von 30.000 € ist zwischenzeitlich auf stolze 177.977,76 € angewachsen.
Dank der Großzügigkeit von Herrieder Bürgern und Unternehmen sowie Spendern und Stiftern, die sich Herrieden verbunden fühlen, können seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Vereine und Initiativen durch die jährliche Ausschüttung unterstützt werden. Auch der Erlös aus dem Verkauf der Herrieder Radtrikots oder die Spenden im Rahmen der Benefiz-Gala 2023 trugen zur Mehrung des Stiftungsvermögens bei. Mit der Aktion „Weihnachtsbaum der Wünsche“ bereitete der Stiftungsrat vielen Menschen eine persönliche Weihnachtsfreude.
Insgesamt bedachte die „Bürgerstiftung Herrieden“ in den vergangenen Jahren Herrieder Vereine, Initiativen und Bedürftige mit insgesamt über 20.250 € (Stand 01.09.2024).
Mit Ihrer Zustiftung oder Spende können auch Sie nachhaltig Gutes bewirken und spürbar zur kontinuierlichen Stärkung der Zivilgesellschaft in unsere Aktivstadt an der Altmühl beitragen.
Die Mitglieder des Stiftungsrates danken Ihnen schon heute für Ihre Unterstützung!
Herrieden im Dezember 2024
Gute Gründe für die Bürgerstiftung Herrieden
- Ich kann dauerhaft Projekte in Herrieden zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Stadt Herrieden.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Die Bürgerstiftung Herrieden ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Herrieden tätig:
- Jugend- und Altenhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Städtepartnerschaft und freundschaftliche Verbindungen
Spenden hilft kurzfristig, stiften wirkt dauerhaft!
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile
Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung
Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Herrieden in der Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Zustiftung durch Erben
Als Erbe können Sie Ihr geerbtes Vermögen zustiften. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.
Wir brauchen Ihre Unterstützung
Wenn auch Sie sich als Stifterin oder Stifter für die Bürgerstiftung Herrieden engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Herrieden oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Ansbach, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Herrieden nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 € erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Herrieden
10. Ausschüttung der „Bürgerstiftung Herrieden“
Erstelldatum11.02.2025

Die Ausschüttung fand in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden statt. Aus dem sich mittlerweile auf 180.000 € belaufenden Grundstockvermögen wurden im Laufe des Bestehens der Stiftung insgesamt 27.250 € aus den erwirtschafteten Zinserträgen ausgeschüttet. Auch in diesem Jahr machte es sich der Stiftungsrat nicht einfach und diskutierte in einer vorangelagerten Sitzung die Möglichkeiten der an den Stiftungszweck gebundenen Ausschüttungen.
Bedacht wurden schließlich mit insgesamt 3.000 € die Verantwortlichen des Musikschulprojektes „WIR MUSIZIEREN“ (WIM), die Initiatoren des Jugendaustausches mit der Partnerstadt Melk, die Pflanzinitiative Herrieden und die Ortsgemeinschaft Hohenberg.
Das Projekt WIM, welches mit 500 € bedacht wurde, beginnt in der zweiten Schuljahreshälfte der ersten Jahrgangsstufe der Grund- und Mittelschule Herrieden und endet mit Ablauf der zweiten Jahrgangsstufe. Der Unterricht durch Lehrkräfte der Musikschule findet vormittags im Tandem mit der Grundschullehrkraft statt. Musikschulleiterin Ulrike Nüßlein führte aus, dass durch WIM eine organische Fortsetzung der Musikalischen Früherziehung in den KiTas stattfinden kann und Kinder so an den Instrumentalunterricht herangeführt werden. Ziel ist insbesondere die Nachwuchsförderung für Musik- und Gesangsvereine. Grundvoraussetzung für dieses Projekt ist die Einbeziehung aller Kinder. Aus diesem Grund soll der Unterricht für die Kinder kostenlos angeboten werden und ausschließlich über Spenden finanziert werden.
Mit weiteren 500 € wurde das Projekt des Jugendaustausches zwischen Herrieden und Melk bedacht. Der Jugendaustausch mit der österreichischen Partnerstadt besteht mittlerweile seit 40 Jahren. Im Rahmen dieser Austauschmaßnahme verbringen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 16 Jahren jeweils im Wechsel eine Ferienwoche im Sommer in der Partnerstadt. Als ehrenamtliche Beauftragte begleiten derzeit Stephan Wenk und Laura Frey den Austausch auf Herrieder Seite. Aufgrund des Jubiläums soll in diesem Jahr beim Besuch der Gäste aus Melk eine besondere Würdigung bei der Abschlussfeier des Jugendaustausches stattfinden. In diesem Rahmen werden auch frühere Organisatoren des Austausches gewürdigt.
Ebenfalls 500 € stellte das Gremium der Herrieder Pflanzinitiative zur Verfügung. Die Pflanzinitiative trat 2017 erstmals in Erscheinung. Unter Mitwirkung vieler freiwilliger Herrieder Bürgerinnen und Bürger wurden entlang des ehemaligen Bahndamms Rauenzell-Herrieden ca. 2.000 recycelte Tulpen- und Narzissenzwiebeln gepflanzt. Das Projekt war so erfolgreich, dass es fortan jährlich wiederholt wurde. Mit Hilfe von Sponsoren- und Fördergeldern konnten bis heute über 100.000 Zwiebeln im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Herrieden gepflanzt werden. Michael Knoll, welcher stellvertretend für die Initiative die Spende entgegennahm, teilte bereits mit, dass die Zuwendung für die Anlage eines Blühstreifens entlang des Radweges nach Rauenzell am Insektenhotel und gegebenenfalls zur Ersatzbeschaffung von Werkzeug zur Baumpflege verwendet werden wird.
Mit 1.500 € bedachten die Mitglieder des Stiftungsrates in diesem Jahr außerdem die Ortsgemeinschaft Hohenberg. Das Geld soll für die Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators verwendet werden, um auch in diesem Ortsteil die Herzsicherheit zu verbessern.
Abschließend wurde als geplante Aktion im Jahr 2025 vom Stiftungsrat auf ein Benefiz-Konzert der Bürgerstiftung am 15.11.2025 in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden verwiesen.
Jahr Ausschüttungsbetrag
2015 1.500,00 €
2016 2.300,00 €
2017 1.750,00 €
2018 1.500,00 €
2019 1.800,00 €
2020 2.400,00 €
2021 3.000,00 €
2022 3.000,00 €
2023 3.000,00 €
2024 3.000,00 €

