Gute Gründe für die Bürgerstiftung Herrieden
- Ich kann dauerhaft Projekte in Herrieden zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Stadt Herrieden.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile
Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro(bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung
Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Herrieden in der Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Zustiftung durch Erben
Als Erbe können Sie Ihr geerbtes Vermögen zustiften. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.
Spenden hilft kurzfristig, stiften hilft dauerhaft!
In der Heimat wirken
Die Bürgerstiftung Herrieden ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Herrieden tätig:
- Jugend- und Altenhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Städtepatenschaft und freundschaftliche Verbindungen
Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung
Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die Bürgerstiftung Herrieden engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Herrieden oder an die Stiftungsexperten der Vereinigten Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Herrieden nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,-- Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Herrieden
News-Bereich
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