Neues zum Radweg Burgoberbach - Rauenzell
Erstelldatum20.09.2025
Das Wesensmerkmal einer Vereinbarung ist, dass bei unterschiedlicher Interessenslage Parteien aufeinander zugehen, um eine Einigung herbeizuführen. Auch wenn für Burgoberbachs Bürgermeister augenscheinlich ein offener Schlagabtausch als Mittel der Wahl für das Erlangen einer Übereinkunft gilt, werbe ich als Bürgermeisterin von Herrieden weiterhin für einen lösungsorientierten Kompromiss. Dieser muss mit Zustimmung der Gremien erreicht werden.
Eine Mustervereinbarung für interkommunale Radwege ist im Leitfaden „Vereinbarungen gemeinschaftlicher Radwegebau“ auf der Seite des Bayerischen Bauministeriums öffentlich abrufbar www.bauministerium.bayern.de. Hier wird die Verwaltungskostenpauschale in Prozent der anteiligen Baukosten der beteiligten Gemeinde geregelt. Wie auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes bestätigt, ist ein Ansatz von 2 % in der Praxis bei anderen Maßnahmen bereits vereinbart worden. So hat Herrieden sich mit eben diesem Anteil beispielsweise am Bau des Radweges Richtung Wieseth beteiligt. Auch die Vereinbarung, die Burgoberbach über Bechhofen bezog, basiert auf dieser Grundlage. Kern des Problems ist daher nicht, wann die Gemeinde Burgoberbach Kenntnis von einer Vereinbarung hatte oder dass Herrieden Burgoberbach angeblich mit überraschenden Tatsachen konfrontiert haben soll, sondern dass Bürgermeister Rammler den üblichen Ansatz von 2% für nicht angemessen erachtet. Eine Stellungnahme des kommunalen Prüfungsverbandes, die die Stadt Herrieden zwischenzeitlich erbeten hat, ist für Oktober in Aussicht gestellt. Mit Hilfe des neutralen Prüfungsverbandes wird sicher ein Kompromissvorschlag gefunden, der von beiden Kommunen akzeptiert werden kann.
Bezüglich der Rodung steht die Verwaltung von Herrieden bereits seit Mitte August 2024 im engen Austausch mit den Staatsforsten. Um offene Fragen zu klären, fand zunächst am 1.10.2024 ein Ortstermin mit Vertretern der Staatsforsten, des Ing.-Büros und der Stadt Herrieden mit Bürgermeisterin Jechnerer statt. Ab November 2024 stand die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen im Fokus der Herrieder Bauverwaltung. Nachdem Mitte Januar 2025 die grundsätzliche Förderfähigkeit des gesamten Projekts von der Regierung in Aussicht gestellt wurde, erhielt die Stadt am 3. Februar 2025 die Förderzusage und die beantragte Rodungserlaubnis. Am 5. Februar 2025 teilte der Revierleiter der Stadt Herrieden mit, dass die verbleibenden Wochen bis Ende Februar für den Forstbetrieb zu knapp für die Durchführung der Rodung seien. Noch am selben Tag hat Bürgermeisterin Jechnerer das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Fortbetriebsleiter gesucht, um eine Lösung herbeizuführen. Hierüber informierte sie auch ihren Bürgermeisterkollegen Rammler, der daraufhin zusätzlich mit dem Forstbetrieb telefonierte. Nachdem die Stadt Herrieden ihrerseits personelle und organisatorische Unterstützung angeboten hatte, um eine kurzfristige Rodung zu ermöglichen, sagte der Forstbetrieb am 6. Februar gegenüber der Stadt Herrieden die Rodung ab dem 12. Februar zu. Dankenswerter Weise erfolgten die Abstimmungen zu den erforderlichen Straßensperrungen der Staatsstraße zwischen der Stadt Herrieden und dem Landratsamt Ansbach äußerst einvernehmlich und höchst konstruktiv. Schließlich sicherten Mitarbeiter des Herrieder Bauhofs mehr als eine Woche lang die Staatsstraße während der Rodungsarbeiten. Über den Mailverkehr zwischen Stadt und Forstbetrieb war Bürgermeister Rammler stets unterrichtet. Hieraus abzuleiten, dass sich Rammler selbst um die Rodung gekümmert hat, will die Bürgermeisterin nicht kommentieren.

