Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Herrieden
Erstelldatum20.10.2025
Förderkennzeichen 67K28354
Die Stadt Herrieden hat im August 2024, nach Erhalt des positiven Förderbescheids, mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung begonnen.
Für die Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans wurde die Ingenieurbüro Rückert GmbH aus Lauf a.d. Pegnitz beauftragt.
Hintergrund: Deutschland strebt bis zum Jahr 2045 (Bayern bereits 2040) die Klimaneutralität an. Das rechtlich bindende Ziel der Klimaneutralität, verankert durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz, gilt auch für die Wärmeversorgung. Etwa 50 % der Treibhausgasemissionen Deutschlands werden durch den Wärmesektor verursacht. Das heißt konkret in jeder Kommune soll die Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument der Kommune zur langfristigen Gestaltung der treibhausgasneutrale und möglichst fossilfreien Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedene Perspektiven zur zukünftigen Wärmeversorgung auf. Dabei werden für alle Teilgebiete der Gemeinde die nutzbaren Energieträger (Erneuerbare Energien, Umweltwärme, unvermeidbare Abwärme) mit dem vorhandenen und zukünftigen Bedarf abgeglichen. Dies stellt die Grundlage für vertiefte Planungen und konkrete Transformationsmaßnahmen in den Teilgebieten dar.
Die Wärmeplanung soll fortgeschrieben und alle 5 Jahre überarbeitet werden und ist durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtend. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario für 2040 zu entwickeln.
Auf dieser Seite werden Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und der Bedeutung für Sie als Bürger zusammengestellt.
Im Wesentlichen gliedert sich die Wärmeplanung in vier Hauptphasen:
1. Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
Folgende Daten werden dabei im Detail bearbeitet: Wohngebäudedaten, Daten von Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistern, kommunalen Gebäuden sowie Netzdaten. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Gas-, Strom- und Wärmenetzbetreibern werden die vorliegenden Netzdaten in ein Geoinformationssystem (GIS) integriert. Anschließend werden die relevanten Informationen grafisch aufbereitet und dargestellt.
Im nächsten Schritt erfolgt eine Zuweisung von ortsteilbasierten Teilgebieten, welche an die Gegebenheiten von Siedlungsstruktur, Infrastruktur und Baualter angepasst werden. Die Auswertung berechnet u.a. Wärmeliniendichten (MWh/m/a) bezogen auf die Straßenzüge und Wärmebezugsdichten (MWh/ha/a) bezogen auf die Fläche des Teilgebiets. Zusätzlich werden vorherrschende Heizungsart, Baualtersklasse, Sanierungsstand und typische benötigte Vorlauftemperaturen im Quartier ermittelt.
2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Bereichen Privathaushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie zentraler Wärmespeicherung.
3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios 2040
Die Entwicklung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden für das Jahr 2040 orientiert sich an den THG-Minderungszielen von Bund und Freistaat. Die Szenarien werden in einer Energie- und Treibhausgasbilanz verglichen.
Je nach Szenario kann der Fokus unterschiedlich gelegt werden, z. B. auf:
- Schwerpunktmäßige Versorgung mit Wärmenetzen
- Diversifizierung (Wärmenetz-Ausbau, Sanierung, Wärmepumpen, grünes Methan)
- Elektrifizierung (Umstellung dezentraler Versorgung auf Wärmepumpen)
- hohe Sanierungsraten
Das Gemeindegebiet wird entsprechend des lokalen Bedarfs- und der Potenziale in Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt mit räumlicher Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur. Die Einteilung erfolgt u.a. in Eignungsgebiete für Wärmenetze, grüne Gase (z.B. Biomethan) oder Einzelversorgung, je nach Wärmedichte, örtlichen Gegebenheiten und Kostenprognosen. Wenn zum jetzigen Zeitpunkt keine klare Einteilung möglich ist, kann eine Klassifizierung als Prüfgebiet erfolgen.
Die Entwicklung der Wärmeversorgungsgebiete und Zielszenarien erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde und den ansässigen Energieversorgern.
4. Erarbeitung der Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs
Ziel ist es der Kommune einen realistischen Handlungsrahmen aufzuzeigen, sodass die Wärmeplanung auch in konkrete Umsetzungsmaßnahmen mündet.
Die Identifikation von 2-3 Fokusgebieten geschieht auf Grundlage hoher Wärmedichten und hoher Potentiale zur Energie- bzw. Treibhausgaseinsparung. Folgende Ergebnisse werden für die Fokusgebiete erarbeitet:
- Dimensionierung nötiger Erzeuger
- Identifikation möglicher Ankerkunden für Wärmenetze
- Identifikation möglicher Standorte/Flächen für große Erzeuger/Heizzentralen
- Grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- vorläufiger Zeitplan und Verantwortlichkeiten für die nächsten Schritte
Die genaue Beschreibung von geeigneten und erforderlichen Maßnahmen erfolgt über einen Transformationspfad zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung stellt eine Planungsgrundlage dar (ähnlich einem Flächennutzungsplan). Durch den Beschluss der Wärmeversorgungsgebiete im Stadtrat nach Fertigstellung des Konzepts durch die Ingenieurbüro Rückert GmbH werden jedoch die Erfüllungspflichten des Gebäudeenergiegesetzes ausgelöst.
Kontakt
Für Anregungen und Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr Maximilian Kroemer, maximilian.kroemer(@)herrieden.de
Kleiner Exkurs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Ab dem 01.01.2024 muss jede neu eingebaute Heizung (Wohnhäuser und Nichtwohngebäude) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer können den Anteil an erneuerbaren Energien nachweisen, indem sie entweder eine individuelle Heizungslösung umsetzen oder eine pauschale Erfüllungsoption aus dem GEG frei wählen:
- Wärmenetz-Anschluss
- Wärmepumpe oder Stromdirektheizung
- WP-Hybridheizung (Wärmepumpe mit Brennwertkessel für Spitzenlast)
- Biomasseheizung
- Solarthermie-Hybridheizung (Ergänzung muss zu mind. 60 % Biomasse nutzen, z.B. Biomethan, Holz)
- eine Gasheizung, die Biogas, biogenes Flüssiggas oder mind. 65 % Biomethan nutzt
Bestehende Heizungen können weiter betrieben und bei Defekt auch repariert werden. Hier gibt es weitreichende Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
In der Übergangszeit bis zum Beschluss der Wärmeversorgungsgebiete im Zuge der kommunalen Wärmeplanung können auch Gas- und Öl-Heizungen weiter installiert werden. Diese müssen allerdings ab 2029 einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien (z.B. Biomethan) nachweisen:
- 2029 (mind. 15 %)
- 2035 (mind. 30 %)
- 2040 (mind. 60 %)
- 2045 (mind. 100 %)
Im Herbst/Winter 2025 wird ein Beschluss des Stadtrates zu den Ergebnissen der Wärmeplanung erwartet. Gas- oder Ölheizungen, die danach in designierten Teilgebieten für Wärmenetz-Ausbau installiert werden, müssen sofort 65 % erneuerbare Energien nachweisen, wie oben dargestellt.
Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Praxisinformationen für Bürger:
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) - Praxisbeispiele zur Wärmeplanung
- Energie-Atlas Bayern - zentrales Informationsportal zur Energiewende in Bayern
- Interaktive Karten mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und Potentialkarten
- Potentiale für Erdwärmenutzung am eigenen Gebäudestandort
- Aktueller Stand der Energiewende (Strombereich) in jeder Gemeinde in Bayern
- Heizungstechnik-Vergleich des Landesamts für Umwelt
- Passt meine Heizung zu meinen Anforderungen? Kann ich mit meiner Heizung die Anforderung an die Klimaschutzziele erfüllen? Welche alternativen Technologien stehen mir zur Verfügung? Darauf gibt das Tool Heizungsvergleich eine Antwort
- Solarportal Landkreis Ansbach: Berechnung des gebäudeindividuellen Potentials zur Solarthermie- und PV-Erzeugung mit entsprechender Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Ablauf der Wärmeplanung:
- Kommunale Wärmeplanung – Überblick des Bauministeriums
- FAQ zur Wärmeplanung vom Bund
- FAQ zum Gebäudeenergiegesetz vom Bund
- Kommunale Wärmeplanung in Bayern - Bayerisches Wirtschaftsministerium
- Landesagentur für Energie und Klimaschutz Bayern (LENK) mit Steckbriefen in Frage kommender Technologien
- Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL)
- Nationale Klimaschutzinitiative www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


