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Aktuelle Meldungen

Kinder-Flohmarkt am Herrieder Altstadtfest

Erstelldatum20.06.2024

Liebe Kinder,

wir laden euch herzlich zu unserem Kinder-Flohmarkt am Altstadtfestsonntag ein! Schnappt Euch Eure Schätze und kommt am 21. Juli 2024 von 14 bis 18 Uhr zum Deocarplatz in den Bereich vor der Wolfhard-Schule, um Eure Spielsachen, Bücher und alles, was Ihr nicht mehr braucht, zu verkaufen oder zu tauschen!

Marktordnung:

  • Der Aufbau beginnt ab 14 Uhr.
  • Der Flohmarkt endet um 18 Uhr.
  • Bis 18.30 Uhr müssen die Anbietenden ihre Plätze geräumt haben.
  • Größe eines Marktstandes: max. 2,50 Meter
  • Eine Standgebühr wird nicht erhoben.
  • Beim Kinderflohmarkt darf nur Kinderspielzeug angeboten werden. Dazu zählen alle in einem Kinderzimmer befindlichen Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind.
  • Bekleidung ist vom Verkauf ausgeschlossen.
  • Die Kinder regeln die Geschäfte selbstständig. Erwachsene sollen nur begleitend mitwirken und dürfen nicht verkaufen.
  • Wollen Freunde einen Stand nebeneinander haben, müssen sie gemeinsam kommen, freihalten ist nicht erlaubt.
  • Alle Anbietenden haben in ihrem Bereich für Sauberkeit zu sorgen.
  • Jeder ist für die Entsorgung seines Abfalls verantwortlich.
  • KEIN gewerblicher Verkauf, KEINE Essenswaren!
  • Den Weisungen des Marktverantwortlichen vor Ort ist Folge zu leisten.
  • Die Veranstaltungsfläche ist nicht überdacht.
  • Bei extrem schlechtem Wetter fällt der Kinderflohmarkt aus.
  • In jedem Fall ist auf Nachfrage der Marktleitung eine Aufsichtsperson/berechtigte Person anzugeben.

Wichtig für Eltern:

  • Wenn Sie als Eltern nicht die gesamte Zeit in Reichweite Ihrer Kinder sind, die einen Stand betreuen, geben Sie Ihren Kindern ein formloses Schreiben mit, in dem Sie bestätigen, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Kind am Flohmarkt einen Stand betreibt. Bitte vermerken Sie auf diesem Schreiben neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch eine Telefonnummer, unter der Sie während der Marktzeit zuverlässig erreichbar sind.
  • Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Aufsicht über Minderjährige oder sonst nicht voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige und sonstige nicht selbst voll geschäftsfähige Personen dürfen nur mit dem Einverständnis einer verantwortlichen Elternperson/Aufsichtsperson teilnehmen.

Veranstalter: Stadt Herrieden