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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Zum Stadtschloss
Rathaus

Bekanntmachungen & Ausschreibungen

Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus

Genehmigung von Feuerwerken

Die Stadt Herrieden weist darauf hin, dass an folgendem Tag ein Feuerwerk zwischen 22 und 22:30 Uhr genehmigt wurde:

19.10.2024: Feld gegenüber Hotel Bergwirt

Hier kann es kurzzeitig etwas lauter werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Bekanntmachung der Genehmigung (der Gesamtfortschreibung) des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden

Mit Bescheid vom 6.6.2024 hat das Landratsamt Ansbach den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden genehmigt. Diese Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet Herrieden mit allen Ortsteilen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Herrieden (Herrnhof 10, 91567 Herrieden, Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag nachmittags von 13.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Herrieden, den 2.7.2024
gez.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Verkauf von Immobilien in der Altstadt von Herrieden

Die Stadt Herrieden bietet in der Altstadt von Herrieden folgenden Gebäudekomplex zum Verkauf an: Gebäude Vordere Gasse 21 + 23 für eine Gesamtsumme von 560.000 €.

Für die Gebäude existieren umfangreiche Unterlagen und Untersuchungen inkl. städtebauliche Vorplanungsstudie in mehreren Varianten, welche mit den Behörden vorabgestimmt ist.

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen können ausschließlich per Mail als Downloadlink unter bauamt1(@)herrieden.de angefordert werden.

Bei Interesse kann das Objekt in Absprache besichtigt werden. Auch diesen Wunsch äußern Sie bitte über die angegebene E-Mail-Adresse.

Stichtag für Bewerbung:  19. August 2024
Zuschlagsfrist: 31. Oktober 2024