Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus
Bekanntmachungen
Geänderte Öffnungszeiten des Hallenbads und des Wertstoffhofs über die Feiertage
Das Hallenbad Herrieden ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen. In der ersten Kalenderwoche hat das Hallenbad an folgenden Tagen von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet:
- Donnerstag, 02.01.2025
- Freitag, 03.01.2025
- Samstag, 04.01.2025
Der Wertstoffhof ist am 28.12.2024 geschlossen. Ab 02.01.2025 steht Ihnen das Team des Wertstoffhofes wieder zur Verfügung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Voraussichtlich findet am 23.02.2025 die Bundestagswahl statt. Die Stadt Herrieden benötigt für diese Wahl ca. 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Stadtverwaltung und den Stadtratsmitgliedern sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen sie bereits wesentliche Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden.
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann als Ausgleich für ihre Wahlhelfertätigkeit Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte beim Wahlleiter.
Herr Florian Weinmann
Zimmer-Nr. 3
Herrnhof 10
91567 Herrieden
Telefonnummer: 09825 808-12
wahlen(@)herrieden.de.
Bebauungsplan Burgerfeld 3. Änderung
Bekanntmachung der Genehmigung (der Gesamtfortschreibung) des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden
Mit Bescheid vom 6.6.2024 hat das Landratsamt Ansbach den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden genehmigt. Diese Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet Herrieden mit allen Ortsteilen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Herrieden (Herrnhof 10, 91567 Herrieden, Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag nachmittags von 13.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Herrieden, den 2.7.2024
gez.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Räum- und Streupflicht an Gehbahnen und Winterdienst
In der Vergangenheit ist es häufiger vorgekommen, dass die Räum- und Streupflicht nicht, nicht rechtzeitig bzw. nicht ausreichend erfüllt wurde. Wichtig zu wissen ist, dass Unfälle, bei welchen Fußgänger aufgrund eines verschneiten oder vereisten Gehwegs zu Schaden kommen, zu einem Strafverfahren gegen den Räumpflichtigen wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. im Extremfall wegen fahrlässiger Tötung führen kann. Ein ordnungsgemäß ausgeführter Winterdienst verhindert, dass z. B. Schulkinder aufgrund eines nicht geräumten Gehwegs auf die Straße ausweichen und hierbei durch den Fahrverkehr gefährdet werden. Die Räumpflichtigen haben die Gehbahnen an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand und Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr, z. B. an Treppen oder starken Steigungen, ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es auch zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Winterdienst durch den städtischen Bauhof
Das Bauhofteam der Stadt Herrieden bemüht sich wie jedes Jahr darum, Straßen und Wege in Stadt und Land schnee- und eisfrei zu halten. Wenn mit Winterdienst zu rechnen ist, wäre es für die Winterdienstleistenden sehr hilfreich, parkende Fahrzeuge in einer Straße nur einseitig abzustellen. Dies würde die Arbeit sehr erleichtern. Ab und zu kommt es vor, dass gerade dann, wenn man mit dem Räumen am eigenen Grundstück fertig ist, das städtische Räumfahrzeug vorbeifährt und man danach erneut Schneereste auf den frisch geräumten Gehwegen und Einfahrten vorfindet. Hier bitten wir um Verständnis. Die Arbeit der Bauhofmitarbeiter fordert besondere Konzentration, da sie mit überbreitem Schneeschild und schwierigen Straßenverhältnissen, ohne Schaden anzurichten, fahren müssen. Unsere Mitarbeiter haben ein großes Streckennetz zu bewältigen und sind bei Eis und Schnee schon seit den frühen Morgenstunden für unsere Sicherheit unterwegs.
Ihr Bauhofteam der Stadt Herrieden
Aus dem Stadtrat
Weitere Entwicklung zum Ausbau der Windenergie - Sitzung vom 27.11.2024
Der UEL-Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 19.11.2024 folgenden Beschluss: „Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, ein Bauleitplanverfahren zu starten, mit dem Ziel, dass Bürgerwindkraftanlagen im Stadler Forst errichtet werden können. Außerdem beauftragt der UEL-Ausschuss die Verwaltung, die Grundstückssicherung vorzunehmen.“ Der Stadtrat folgte der Empfehlung des UEL-Ausschusses in der Sitzung am 27.11.2024 und beauftragte die Verwaltung, Angebote für das Bauleitplanverfahren von Architekturbüros einzuholen.
Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung - Sitzung vom 06.11.2024
In der Sitzung des Stadtrates am 06.11.2024 wurde bekanntgegeben, dass Frau Aurelia Pelka vom Bayerischen Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration für langjähriges, verdienstvolles Wirken um die kommunale Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in Form einer Urkunde ausgesprochen wurde.
Frau Aurelia Pelka gehört dem Stadtrat seit 2002 an und ist somit eine der Pionierinnen der Herrieder Kommunalpolitik. Darüber hinaus übt sie dieses Amt mittlerweile auch so lange wie noch keine Frau vor ihr aus. Zudem war sie die erste Frau im Stadtratsgremium, die einen Fraktionsvorsitz innehatte. Bürgermeisterin Dorina Jechnerer würdigte die wertwolle Arbeit der verdienten Kommunalpolitikerin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Außerdem überreichte sie die Urkunde des Ministers und übermittelte auch den Dank und die Glückwünsche der Regierung von Mittelfranken und des Landkreises Ansbach.
Bundestagswahl 2025 - Bestellung der Wahlleitung - Sitzung vom 06.11.2024
In der Sitzung des Stadtrates am 06.11.2024 wurden auf Vorschlag der Verwaltung für die Bundestagswahl 2025 Herr Florian Weinmann zum Wahlleiter und Frau Bettina Haubner zur stellvertretenden Wahlleiterin berufen.
Beschluss über die Verlängerung der Notbestellung für den Standesamtsbezirk Bechhofen - Sitzung vom 23.10.2024
In der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2024 wurde über die Verlängerung der Notbestellung für den Standesamtbezirk Bechhofen beraten.
Mit Schreiben vom 18.09.2024 beantragte der Markt Bechhofen eine Verlängerung der Notbestellung für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 31.12.2024. Aus Sicht der Verwaltung, auch nach Rücksprache mit den zuständigen Standesbeamtinnen, spricht nichts gegen die beantragte Verlängerung.
Der Stadtrat stimmte der Verlängerung der Übernahme der Standesamtstätigkeiten der Marktgemeinde Bechhofen durch die Stadt Herrieden bis zum 31.12.2024 zu.
Aus den Ausschüssen
Sanierung Siedlung Neunstetten 1 und 2
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 17.09.2024 wurde über die Sanierung der Siedlung Neunstetten 1 und 2 beraten.
Das Ing.-Büro Heller hat bei der Vorplanung den Zustand des bestehenden Mischwasserkanals untersucht. Im Zuge der Sanierung muss nicht nur der Mischwasserkanal, sondern auch die Wasserleitung und der komplette Straßenkörper (Vollausbau) erneuert werden. Da Neunstetten inzwischen durch ein Pumpwerk an die Zentralkläranlage angeschlossen ist, ist der Einbau eines Trennsystems zwingend erforderlich, um nur das reine Schmutzwasser der Kläranlage zuzuführen. Der sanierte Mischwasserkanal wird dann als Oberflächenkanal in den Käferbach geleitet und ein neuer kleinerer Schmutzwasserkanal zusätzlich gebaut. Durch die Änderung vom Mischsystem auf ein Trennsystem im Siedlungsgebiet kommen auf die Anlieger Kosten zu, da auch auf den Grundstücken eine Trennung von Oberflächen- und Schmutzwasser umgesetzt werden muss. Ansprechpartner zu Fragen der Umsetzung des Kanals auf ein Trennsystem in den Privatgrundstücken ist das Ing.-Büro Heller.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden zeitnah über ein Schreiben sowie in der kommenden Bürgerversammlung informiert.
Der BV-Ausschuss folgte der Empfehlung der Verwaltung und stimmte der Umsetzung im Trennsystem zu.
Baumpflanzungen in der Altstadt
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Landwirtschaftsausschusses am 23.09.2024 stellte das Stadtplanungsbüro Jechnerer ein Konzept für Neuanpflanzungen von Bäumen im Bereich der Altstadt vor. Der Ausschuss beschloss, dass rund um den Deocarbrunnen und am Vogteiplatz weitere Bäume gepflanzt werden sollen. Andere Standorte für Bäume in der Altstadt werden geprüft.
Die Unterlagen können im RIS eingesehen werden.
Informationen
Hinweise zu den Anträgen auf Förderung von PV-Anlagen und Speichern
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller von Anträgen auf Förderung von PV-Anlagen oder Speichern ihren Verwendungsnachweis fristgerecht bei der Stadtverwaltung einreichen müssen. Bei PV-Anlagen beträgt die Frist 18 Monate nach Einreichung des Förderantrags, bei Speichern 15 Monate nach Einreichung des Förderantrags.
Sollten die Verwendungsnachweise nicht fristgerecht eingereicht werden, ohne dass dafür nachvollziehbare Gründe vorliegen, kann die beantragte Fördersumme ggf. nicht ausbezahlt werden.
Baumschnitt auf öffentlichen Flächen
Es kommt vereinzelt vor, dass Bäume auf öffentlichen Flächen von Anwohnern ohne Rücksprache mit der Stadtverwaltung oder der Stadtgärtnerei zurückgeschnitten werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies gegebenenfalls eine Straftat darstellen kann.
Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit der Stadtgärtnerei in Verbindung zu setzen, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Baum geschnitten werden muss. Bei Fragen steht der Leiter der Stadtgärtnerei, Herr Willi Wellhöfer, telefonisch unter 0171/76 55 664 oder per E-Mail unter willi.wellhoefer(@)herrieden.de zur Verfügung.
Einverständniserklärung für die Geburtstagsbekanntgabe in der regionalen Presse
Ab dem 70. Lebensjahr veröffentlicht die Stadt Herrieden jährlich die Geburtstage, wenn gewünscht, in der regionalen Presse. Dazu benötigen wir nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien Ihr jährliches schriftliches Einverständnis.
Falls Sie also an der Veröffentlichung Ihres Geburtstages interessiert sind, müssen Sie jedes Jahr im Voraus Ihr Einverständnis schriftlich erklären. Das entsprechende Formular liegt im Rathaus (Sekretariat der Bürgermeisterin) für Sie zur Abholung bereit. Ihre Daten werden ausschließlich für die Veröffentlichung benutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach einer erteilten Einverständniserklärung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese zu widerrufen.
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen Angelika Gedon und Christine Bach, Telefonnummer: 09825 808-11, gerne zur Verfügung.