Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herrieden, wählen die 20 Mitglieder des neuen Stadtrates und den Ersten Bürgermeister bzw. die Erste Bürgermeisterin der Stadt Herrieden sowie die Mitglieder des Kreistags (70 Kreisräte) und den Landrat bzw. die Landrätin des Landkreises Ansbach.
Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Herrieden ist in 10 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke eingeteilt. Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl für den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin und den Landrat bzw. die Landrätin würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 200 Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Stadtverwaltung sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen sie bereits wesentliche Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann als Ausgleich für ihre Wahlhelfertätigkeit Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer: 09825 808-12 oder wahlen(@)herrieden.de
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Herrieden (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Ansbach (Landrat- sowie Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Herrieden.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Briefwahl
Im Rahmen der Kommunalwahl und der ggf. folgenden Stichwahl wird es auch wieder die Möglichkeit geben, per Brief zu wählen. Die Briefwahlunterlagen werden ab frühestens 16.02.2026 verschickt. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich vom 02.02.26 bis 01.03.2026 möglich. Bezüglich der Stichwahl erfolgen gesonderte Informationen.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 08.03.2026, 18:00 Uhr im Rathaus Herrieden abgegeben werden.
Barrierefreie Wahl
Sobald die Informationen durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zur Wahl in "Leichter Sprache" zur Verfügung stehen, werden Sie hier online eingestellt.
Veranstaltungsanmeldung zur Kommunalwahl 2026
Sofern Sie eine Informationsveranstaltung für private, ehrenamtliche oder politische Zwecke geplant haben, bitten wir Sie, unten stehendes Formblatt zu verwenden. Dieses bitte spätestens zwei Wochen vor der genannten Veranstaltung an die E-Mail Adresse ordnungsamt(@)herrieden.de senden.
Formblatt zur Veranstaltungsanmeldung (PDF-Dokument, 90,67 KB, 02.10.2025)

