Fahrradfreundliches Herrieden
Radfahren erfreut sich einer großen Beliebtheit. Herrieden umgibt glückerweise ein abwechslungsreiches Radwegenetz, das sowohl bei Einheimischen als auch Touristen gut und gerne genutzt wird. Um das Radeln in der Kernstadt, wie auch in den Außenorten noch attraktiver und sicherer zu machen, wurden zwei wesentliche Stadtratsbeschlüsse gefasst:
- Am 17.06.2020 sprach sich der Stadtrat einstimmig dafür aus, sich für die Förderung des Radverkehrs in der Nahmobilität einzusetzen und die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anzustreben. Die Aufnahme der Stadt Herrieden in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern (AGFK Bayern) wurde beantragt und eine Arbeitsgruppe „Fahrradfreundliche Kommune“ unter Beteiligung der Bevölkerung eingerichtet. Am 07.07.2022 fand die erforderliche Vorbereisung statt mit dem Ergebnis, dass die Stadt Herrieden zum 18.07.2022 in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. aufgenommen wurde. Die Stadt Herrieden hat nun vier Jahre Zeit, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um als fahrradfreundliche Kommune zertifiziert zu werden. Die Kriterien für die Zertifizierung finden Sie in folgendem Dokument (PDF-Dokument, 251,97 KB, 02.01.2024)
- Am 06.04.2022 wurde als Teil des Verkehrskonzepts ein Radverkehrskonzept (PDF-Dokument, 19,6 MB, 29.11.2023) als Handlungsleitfaden beschlossen. Der Leitfaden wird kontinuierlich fortgeschrieben. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt gemäß einer Priorisierungsliste und bedarf separater Beschlüsse.
Grundsatzbeschluss Förderung Radverkehr - Sitzung vom 27.11.2024
Am 17.06.2020 beschloss der Stadtrat, dass die Stadt Herrieden die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anstreben soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufnahme der Stadt Herrieden in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)“ zu beantragen.
Die Vorbereisung zur Bestandsaufnahme der Radverkehrsförderung in Herrieden durch die AGFK Bayern fand am 07.07.2022 statt. Um den Anforderungen an eine fahrradfreundliche Kommune gerecht zu werden, müssen entsprechend dem Bereisungsprotokoll der AGFK vom 07.07.2022 neben den Aufgaben, die von der Verwaltung umgesetzt werden, folgende Punkte vom Stadtrat beschlossen werden:
- Grundsatzbeschluss Radverkehrsförderung
- Beschluss mit Zielsetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils (5% in 5-7 Jahren)
- Fahrradabstellanlagen in Stellplatzsatzung berücksichtigen
Entsprechend fasste der Stadtrat nach Vorberatungen im BV-Ausschuss in der Sitzung am 27.11.2024 folgende Beschlüsse:
Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss, den er am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts gefasst hat. Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege. Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept nach und nach umgesetzt werden.
Der Stadtrat beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5% auf dann 17% anzustreben. Das Ziel soll in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Spätestens 2028 soll erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.
Die aktuelle Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden soll von der Verwaltung dahingehend überarbeitet werden, dass die erforderlichen Aspekte zum Radverkehr Berücksichtigung finden. Die überarbeitete Satzung ist dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.