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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Aktuelle Meldungen

Vorbereitungen für die Europawahl

Erstelldatum04.06.2024

Die Organisation und Durchführung der Wahlvorbereitungen und der Wahl erfolgen durch die Mitarbeitenden der Verwaltung äußerst gewissenhaft. Daher konnte ein technisches Problem, das Ursache für eine Reihe von nicht zugestellten Wahlbriefunterlagen war, rechtzeitig erkannt werden und der Kreis der wahrscheinlich betroffenen Antragsstellenden sehr genau eingegrenzt werden. Diese Personen wurden zwischenzeitlich persönlich angeschrieben, sodass allen Antragsstellerinnen und Antragsstellern die Briefwahlunterlagen noch zugestellt werden können.

Grundsätzlich gilt: Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag von der Stadt einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss rechtzeitig der Stelle zugeleitet werden, die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen ist. Er muss dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollen sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend ans Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Wahlleiterin: Lisa-Marie Röhrer, Telefonnummer: 09825 808-58, Lisa-Marie.Roehrer(@)herrieden.de, stellvertretender Wahlleiter:  Florian Weinmann, Telefonnummer: 09825 808-12, Florian.Weinmann(@)herrieden.de

Für Wählerinnen und Wähler, die keine Briefwahl beantragt haben und am kommenden Sonntag, dem 9. Juni 2024, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben, ergeben sich keine besonderen Erfordernisse.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die Stadt Herrieden ist in folgende 10 Urnen-Wahlbezirke eingeteilt.

 Wahlbezirk/SonderwahlbezirkWahlraum 
Nr.AbgrenzungBezeichnung und genaue Anschriftbarrierefrei
ja / nein
1RathausHerrnhof 10, 91567 Herriedennein
2Ehem. Berufsschule

Steinweg 10, 91567 Herrieden

ja
3

Evang. Gemeindehaus

Ansbacher Str. 19, 91567 Herriedenja
4

Sebastian-Strobel-Schule

Steinweg 19, 91567 Herrieden

ja
5

Rauenzell – Gemeinschaftshaus

Zum Steinbachwald 6, 91567 Herrieden

ja
6

Neunstetten – Feuerwehrhaus

Hauptstraße 26, 91567 Herrieden

ja
7

Oberschönbronn – Feuerwehrhaus

Oberschönbronn 25, 91567 Herrieden

ja
8

Elbersroth – Feuerwehrhaus

Feuchtwanger Str. 19, 91567 Herrieden

ja
9

Herrieden Land – Kath. Pfarrheim Herrieden

Marktplatz 2, 91567 Herrieden

ja
10Städtischer Bauhof HerriedenIndustriestr. 13, 91567 Herriedenja


Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ausführliche Informationen finden sich in der amtlichen Bekanntmachung zur Europawahl: https://www.herrieden.de/verwaltung-politik/wahlen/europawahl-2024